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Andrea Lindholz
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Frage von Regina T. •

Frage an Andrea Lindholz von Regina T. bezüglich Verbraucherschutz

anläßlich der in der ARD-sendung "report mainz" vom 9.7. zu sehenden tierquälerei bei milchkühen möchte ich einmal anfragen ob es nicht möglich wäre härtere grundregeln der werbeaussagen einzuführen.denn wenn der verbraucher hört in der werbung "nur das beste aus..." und an die entsprechend schöne landschaft denkt meint er er kauft milch von glücklichen weidekühen, das ist irreführend, es sollte doch für den verbraucher bei milch, joghurt & co. klarer sein ob man stallhaltung fördert oder die bauern mit kühen die auslauf bekommen. ich weiß sehr wohl dass es sogenannte "Weidemilch" gibt, aber bei dem größten teil dieser lebensmittel ist die sache unklar, es sei denn man frägt nach, aber welche stressgeplagte familie im alltag kann das schon?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen hier die Bereiche Verbraucherschutz und Tierwohl an. Gerne gehe ich auf diese kurz ein, möchte jedoch vorwegschicken, dass für die CDU/CSU-Fraktion der mündige Verbraucher im Mittelpunkt der Verbraucherschutzpolitik steht. Unser Ziel ist es, den Bürger als Verbraucher in seiner Fähigkeit zur selbstbestimmten, mündigen, auf Nachhaltigkeit gerichtete Entscheidung zu unterstützen.

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange Kühe auf der Weide sein sollen, um die Bezeichnung Weidemilch tragen zu dürfen. Aber die Bezeichnung "Weidemilch" ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr für mindestens 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am 07.02.2017. Wie Sie richtig schreiben ist der Begriff "Weidemilch" im Gegensatz zur EU-weit einheitlich geregelten Heumilch, lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Es gibt allerdings einige freiwillige Label wie z.B. das PRO WEIDELAND Label. Dieses wird seit 2017 durch die PRO WEIDELAND Weidecharta GmbH verwaltet und vergeben. Der definierte Branchenstandard von 120 Tagen im Jahr mit mindestens 6 Stunden auf der Weide wird dabei um weitere Kriterien ergänzt. Weitere vertiefende Informationen zum Thema Milch und Milchprodukte finden Sie z.B. auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter folgendem Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/weidemilch-produkte-mit-verbindlichem-tierschutz-erkennen-35574 .

Auch der Tierschutz nimmt in der Politik der Unionsfraktion einen hohen Stellenwert ein. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland heute eines der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Wir brauchen hier keinen Vergleich zu scheuen. Wir möchten unsere hohen Tierschutz- und Umweltstandards auch innerhalb der EU durchsetzen. Denn nur so können sie eine ausreichende Wirkung auch in einem offenen EU-Binnenmarkt entfachen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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