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Andrea Lindholz
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Frage von Rolf W. •

Frage an Andrea Lindholz von Rolf W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

MdBs dürfen nämlich mit ihren Vertragspartner*innen Verschwiegenheitsklauseln vereinbaren, sodass die Namen der Geldgeber versteckt bleiben. Ein gutes Beispiel dafür ist Hans-Georg von der Marwitz, dessen Vertragspartner*innen alle anonym sind. Als Landwirt bekam er 2018 vom "Vertragspartner 1" über 250.000 Euro. Von der Marwitz sitzt im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Interessenkonflikt: Ja oder Nein? Das können Bürger*innen nicht erkennen! Wie halten Sie es mit den Geldgebern?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

zunächst erlaube ich mir die Anmerkung, dass ich etwas andere Umgangsformen gewohnt bin bzw. die form- und grußlose Art und Weise, in der Sie Ihre Frage an mich richten, als etwas befremdlich empfinde. Gerne nehme ich aber zu Ihrer Frage Stellung.

Grundsätzlich halte ich die geltenden Vorschriften im Abgeordnetengesetz und den Verhaltensregeln für Abgeordnete für angemessen und zielführend im Sinne eines vernünftigen Ausgleichs zwischen dem berechtigten Wunsch der Öffentlichkeit nach größtmöglicher Transparenz und Kontrolle einerseits, sowie andererseits des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit der Abgeordneten. Verschwiegenheitsklauseln spielen in der freien Marktwirtschaft eine bedeutende Rollen und sind z.B. für Rechtsanwälte unverzichtbarer Bestandteil ihrer Arbeit. Ähnliches gilt natürlich auch für Inhaber von Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Sie brauchen die Möglichkeit, Geschäftsabläufe vertraulich handhaben zu können, um sich gegen Konkurrenz behaupten und Schaden von ihrem Unternehmen abwenden zu können. Dieses Recht auf Vertraulichkeit muss grundsätzlich auch bei der Übernahme eines Bundestagsmandates bestehen bleiben, da andernfalls ganze Berufsstände ausgeschlossen würden bzw. bestimmte Berufsgruppen für ein befristetes Mandat im Bundestag ihre gesamte wirtschaftliche Existenz riskieren müssten. Es liegt im erklärten Interesse der Wähler, dass eben nicht nur sog. Berufspolitiker Mandate übernehmen, sondern gerade auch Menschen mit ausgewiesener berufspraktischer Erfahrung parlamentarische Arbeit leisten können und dürfen. Es muss möglich sein, ein Mandat für ein oder zwei Legislaturperioden zu übernehmen, ohne die eigenen beruflichen Erfolge bzw. die eigene wirtschaftliche Existenz deswegen zu riskieren. Es liegt doch im ureigenen Interesse unserer repräsentativen Demokratie wenn auch praktizierende Landwirte im Landwirtschaftsausschuss sitzen oder praktizierende Rechtsanwälte im Rechtsausschuss.

Nichtsdestotrotz stehen Bundestagsabgeordnete natürlich unter einer besonderen öffentlichen Beobachtung und müssen aus gutem Grund höhere Kriterien hinsichtlich der Transparenz erfüllen als andere. Daher sind alle Abgeordneten verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten sämtliche Nebeneinkünfte ab einer Größenordnung ab 1.000 Euro pro Monat offen zu legen. Die Bundestagsverwaltung prüft als unabhängige Instanz die Richtigkeit dieser Angaben und auch etwaige Verstöße gegen die geltenden Richtlinien und veröffentlicht sie in gebotener Form. Verstöße gegen diese Auflage können u.a. mit hohen Geldbußen i.H. der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung geahndet werden.

Fragen bzgl. der konkreten veröffentlichungspflichtigen Angaben meines Kollegen Herrn von der Marwitz MdB bitte ich direkt an ihn zu richten. Persönlich halte ich es jedoch nicht für ungewöhnlich, dass im Rahmen eines laufenden landwirtschaftlichen Betriebes größere Umsätze anfallen. Nicht ausgewiesen werden in dieser Aufstellung übrigens die betriebsbedingten Ausgaben, die den Einnahmen in der Regel entgegenstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat

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