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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Juergen E. •

Frage an Andrea Lindholz von Juergen E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Lindholz.

Sie sind Vorsitzende des Bundestagsausschusses Inneres und Heimat. Aufgrund der Vorfälle in Amberg habe ich folgende Fragen an Sie
(s Pressebericht hier
https://www.welt.de/vermischtes/article186440242/Buergermeister-von-Amberg-Und-wieso-waren-sie-um-18-45-Uhr-so-betrunken.html#Comments)

1. Es scheint die Migranten waren alkoholisiert. Welchen Betrag meines Steuergeldes haben Migranten / Monat zur persönlichen Verwendung zur Verfügung? Was kostet den Steuerzahler ein Migrant pro Monat insgesamt?
Bitte denken Sie daran das das unser Steuergeld ist das einige Deutsche sich jeden Tag hart erarbeiten muessen.

2. 2 Migranten haben ihren Wohnsitz aufgegeben (s hier https://www.br.de/nachrichten/bayern/angriffe-auf-passanten-in-amberg-was-bisher-bekannt-ist,RE5DSgJ).
Gibt es keine Meldepfilcht fuer solche Migranten? Wie ist es diesen moeglich, quer durch Deutschland zu reisen ohne von der Polizei gesucht zu werden.

3. Es gibt Zweifel, das diese Migranten Minderjährig sind (s Artikel). Was will der Innenausschuss tun, um vermeindliche Falschaussagen von Migranten zu ahnden?

3. Lt Stehpan Mayer - Staatssekretär im Bundesministerium des Innern - in seiner Rede im Bundestag vom 8.11.18 sind 234.000 Migranten sofort Ausreisepflichtig (s Protokoll der genannten Sitzung). Was tut der Ausschuss Inneres u Heimat, damit diese Ausreisen zeitnah stattfinden?
Und das wir als Steuerzahler von der monatlichen Vollpension fuer diese Migranten entlastet werden.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr E.,

besten Dank für Ihre vier Fragen, die sich in erster Linie auf die Vorfälle in Amberg beziehen. Gerne werde ich versuchen die Dinge klarzustellen und zu erläutern.

1. "Migranten" ist ein sehr weiter Begriff und nicht jeder Migrant ist leistungsberechtigt in Deutschland. Daher lässt sich Ihre Frage nicht pauschal beantworten. Man muss differenzieren, ob es sich dabei zum Beispiel um einen EU-Bürger handelt, der nach Deutschland zur Arbeitssuche migriert ist, oder eine Person, die mit einem Visum aus dem nichteuropäischen Ausland z.B. zum Studium eingereist ist oder eben - wie in dem von Ihnen angeschnittenen Fall - um Asylbewerber, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden. Diese Gruppe ist wiederum klar zu unterscheiden von anerkannten und damit schutzberechtigten Flüchtlingen ebenso wie von bereits abgelehnte Asylbewerber, die ausreispflichtig sind. Der jeweilige Aufenthaltsstatus wirkt sich unmittelbar auf den Leistungsanspruch aus.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage auf die vier Tatverdächtigen abzielt, die in Amberg vermutlich die abstoßenden Gewalttaten begangen haben. Nach meiner Kenntnis handelt es sich dabei um Asylbewerber, also Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden oder deren Asylbegehren abgelehnt wurde, die aber laut unserem Gesetz unter dem besonderen Schutz für unbegleitete Minderjährige stehen. Bei allen Tatverdächtigen war daher meiner Kenntnis nach eine Abschiebung bislang nicht möglich. Diese Voraussetzungen würden sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung ändern.

Leistungsberechtigt ist diese Gruppe i.d.R. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 geurteilt, dass Asylbewerber, deren Bleiberecht noch nicht geklärt ist oder die ausreisepflichtig sind, ein Anrecht auf ein sogenanntes "soziales Existenzminimum" haben. Dieses Urteil hat den Bundestag dazu verpflichtet, das Asylbewerberleistungsgesetz an die Lebenshaltungskosten in Deutschland anzupassen. Den aktuell gültigen Leistungskatalog, der sich sowohl nach der Art der Unterbringung, als auch nach der einzelnen Person richtet, können Sie in § 3 Asylbewerberleistungsgesetz nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html

Inwiefern die in §3 aufgeführten Leistungen durch Sachleistungen, Wertgutscheine oder tatsächlich Bargeld ausgezahlt werden, entscheiden die zuständigen Bundesländer und ihre Kommunen. Leistungen können auch gekürzt werden, wenn die Betroffenen nicht mit den Behörden kooperieren.

Dafür haben wir uns als CSU eingesetzt und ebenso dafür, dass der verfassungsrechtlich größtmögliche Abstand zu unserer Grundsicherung gewahrt bleibt, Fehlanreize so gut es geht minimiert werden. Zudem plädieren wir nachdrücklich dafür, dass Asylbewerber bundesweit in AnkER-Zentren untergebracht werden, wo es schnelle Asylverfahren, unmittelbare Ausreise und in der Zwischenzeit v.a. Sachleistungen anstatt Geldleistungen geben soll - auch wenn letzteres für die Verwaltungen vor Ort einen Mehraufwand bedeutet, so halte ich das im Sinne eine Minimierung der Fehlanreize für nötig.

2. Die sog. Residenzpflicht für Asylbewerber ist eine Auflage, laut der sie sich nur in einem von der Verwaltung (Ausländerbehörde) festgelegten Gebiet aufhalten dürfen. Diese Residenzpflicht ist grundsätzlich auf drei Monate befristet. Hinzu kommt, dass gem. § 47 Asylgesetz jeder Asylbewerber mindestens sechs Wochen und höchstens sechs Monate in der ihm zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung wohnen muss. Die Bundesländer können bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen diese Auflage auf bis zu 24 Monate verlängern. Diese Möglichkeit haben wir infolge der Flüchtlingskrise geschaffen. Zudem haben wir eine Wohnsitzauflage geschaffen, die besagt, dass der Betroffene (auch anerkannte Flüchtlinge), sofern er seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, nur an einem bestimmten Ort leistungsberechtigt ist. Im Gegensatz zur Residenzpflicht besteht bei der Wohnsitzauflage keine Verpflichtung zur durchgehenden physischen Anwesenheit am zugewiesenen Wohnsitz.
Da ich den genauen Status und die Akten der Straftäter von Amberg nicht kenne, kann ich Ihnen die Frage, ob sie sich legal dort aufgehalten haben, nicht beantworten. Fest steht, dass sie nun mit massiven Einschränkungen und wohl auch der Ablehnung und Abschiebung zu rechnen haben, sofern ein Gericht sie in einem ordentlichen Rechtsverfahren zu einer entsprechenden Strafe verurteilt.

3. Der Ausschuss für Inneres und Heimat besteht aktuell aus sieben unterschiedlichen Fraktionen, die gerade in dieser Frage sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ich kann hier nur für meine Fraktion sprechen und Ihnen versichern, dass sich die Union und insbesondere die CSU in den vergangenen Jahren sehr massiv und erfolgreich dafür eingesetzt haben, dass das Asylgesetz derartig geändert wird, damit Personen, die im Asylverfahren falsche Angaben machen, die über ihre wahre Identität täuschen oder im Asylverfahren nicht ordnungsgemäß mitwirken, entsprechende sanktioniert werden. Das geht von der Verweigerung einer Arbeitserlaubnis bis hin zu Leistungskürzungen auf ein sog. "physisches Existenzminimum" vor allem aber wirkt sich eine Identitätstäuschung auf den Ausgang des Asylverfahrens aus. Meines Wissens, stammen drei der Verdächtigen aus Afghanistan und dorthin werden derzeit schwerpunktmäßig Straftäter und Personen, die über ihre Identität getäuscht haben, abgeschoben. Insofern würde es unmittelbare Auswirkungen haben, wenn das Gericht ein etwaiges Vergehen feststellen würde. Es liegt nun an der Staatsanwaltschaft die Angaben zu prüfen und bei berechtigten Zweifeln entsprechende Sachverständigengutachten anzufordern.

Im Übrigen setzt sich die Union dafür ein, dass künftig solche Altersfeststellung zentral in den sog. AnkER-Einrichtungen erfolgen können, weil eine solche aufwendige Prüfung die Jugendämter in der Fläche oft überfordert. In den AnkER-Zentren soll der entsprechende Sachverstand gebündelt werden und jeder begründete Zweifelsfall sofort eingehend und rechtssicher geprüft werden und nicht erst, wenn es wie hier zu einem Gerichtsverfahren kommt.

4. Auch hier gilt, dass die Fraktionen im Ausschuss eigenständige und auch in dieser Frage sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Wir als CDU und CSU haben sehr dezidierte Vorstellungen, wie wir die Ausreisepflicht konsequenter durchsetzen wollen. Der Bundesinnenminister hat dazu in seinem Masterplan Migration rund ein Dutzend Maßnahmen zusammengefasst, die wir als Union nun erst durch das Kabinett und dann im Bundestag bzw. dem Ausschuss behandeln und beschließen wollen. Die Maßnahmen können Sie nachlesen:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/masterplan-migration.pdf;jsessionid=CCAC5ED2DF818714C3AB6C9F5B7FD7BB.2_cid373?__blob=publicationFile&v=5

Ein Ansatz, den wir auch bereits im Koalitionsvertrag verankert haben, ist die Einführung einer sogenannte "Duldung light", die gegenüber der regulären Duldung mit Einschnitten versehen wäre. Mit diesem neuen Aufenthaltsstatus wollen wir stärker differenzieren zwischen abgelehnten Asylbewerbern, die ein Ausreisehindernis selbst zu verschulden haben (z.B. Identitätstäuscher) und denjenigen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, aber nicht ausreisen können, weil z.B. sie ernsthaft krank sind oder weil ihr Heimatland sie nicht zurücknimmt. Der neue Duldungsstatus könnte den Druck zur freiwilligen Ausreise weiter erhöhen. Denn die freiwillige Ausreise, auch wenn sie finanziell gefördert wird, ist immer deutlich günstiger als personal- und kostenintensive Abschiebungen.

Über die vielfältigen Kosten im Rahmen der Flüchtlingshilfe informiert übrigens das Bundesfinanzministerium seit Jahren auch auf Drängen des Bundestages die Öffentlichkeit:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Fluechtlingshilfe/fluechtlingshilfe.html

Ich hoffe, damit Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und versichere Ihnen, dass wir als Unionsfraktion weiterhin intensiv das Thema Ausreisepflicht und Abschiebung von Straftätern vorantreiben werden. Dabei setzen wir auf realistische und rechtsstaatlich saubere Lösungen, anstatt auf populistische Schaumschlägerei, die oft mit verfassungs- noch europarechtswidrigen Ansätzen hantiert. Zudem wollen wir die EU stärker in die Pflicht nehmen und z.B. den sogenannten "Visa-Hebel" stärker einzusetzen. Die EU könnte darüber Staaten, die ihre Kooperation oder die Rücknahme verweigern, unter Druck setzen, indem sie z.B. für Geschäftsleute die Visavergabe in der EU einschränkt. Wir haben nach wie vor viel zu tun und werden unsere Aufgaben konsequent abarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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