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Andrea Lindholz
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Frage von Michael S. •

Frage an Andrea Lindholz von Michael S. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Lindholz

BAV: Ich hatte schon mal danach gefragt. Aktuell wird diskutiert, den AG auch am Anteil der Kranken-Zusatzversicherung zu beteiligen. Schön für die, die noch arbeiten dürfen.

Nichts höre ich, wie die ungerechte Belastung der BAV-Altverträge geändert werden könnte. Im Gegenteil, die Beiträge zur Pflegversicherung werden erhöht und im Gegenzug möchten doch bitte die GKVen die Zusatzbeiträge in der KV senken. Ersters trifft mich doppelt, letzteres kommt mir nur vieleicht zu Gute.

Ich werde also erneut geschröpft. oder sehen Sie das anders?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht zum Thema BAV-Altverträge/Direktversicherungen. Auf die aktuelle Situation in diesem Bereich bin ich bereits in meiner letzten Antwort vom April ausführlich eingegangen, weshalb ich mir erlaube im Bereiche Altverträge und Direktversicherungen auf diese Antwort zu verweisen. Wie dort bereits betont stehe ich mit vielen Betroffenen dazu in Kontakt und weiß um die Problematik. Neben dem zentralen Aspekt der Finanzierung ist auch der Punkt der Generationengerechtigkeit hier nicht von der Hand zu weisen. Der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern an der Bevölkerung und in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt und die jüngeren Generationen müssen zur Versorgung mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen Rentner selbst aktuell nur noch rund 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns intensiv mit dieser Regelung auseinandergesetzt haben. Dies beispielsweise zuletzt im Rahmen einer erneuten Sachverständigenanhörung am 25. April 2018. Besonders deutlich sind dabei die vielen rechtlichen und vor allem haushälterischen Problemen geworden, die besonders eine mögliche Gegenfinanzierung der Vorschläge betreffen. In diesem Zusammenhang hat die Anhörung die Argumente, die ich Ihnen vorgetragen habe, bestätigt. Genau diese Argumente waren auch in den zurückliegenden Koalitionsverhandlungen der Knackpunkt. Ich selbst habe dort für den Bereich Inneres mitverhandelt und weiß daher, wie schwer es mitunter ist einen Kompromiss zu finden. Ich hoffe dennoch, dass man ggf. außerhalb des Koalitionsvertrages zu einer Lösung kommt.

Daneben sprechen Sie die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung an. Als fünfte Säule im deutschen Sozialversicherungssystem wurde 1995 die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner verpflichtende soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch Elf, SGB XI) eingeführt, um das kostspielige Pflegerisiko der Bevölkerung besser abzusichern als zuvor. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung als eine Art Teilkasko-Versicherung Leistungskosten ihrer Versicherten ab. Die Gründe für die Erhöhung wurden von Herrn Bundesminister Spahn ausführlich dargelegt: u.a. die hohe Zunahme der Leistungsempfänger und höhere Leistungsbezüge der Pflegebedürftigen. Auch diese Erhöhung haben wir nicht leichtfertig eingeführt. Es ist aber klar, dass wir in unserer immer älter werdenden Gesellschaft in diesem Bereich auch in Zukunft vor weiteren Herausforderungen stehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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