Frage an Andrea Lindholz von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht
Fachleute sagen, um organisierte Kriminalität, z. B. von arabischen Clans in Berlin, zu bekämpfen: „Wir brauchen eine BEWEISLASTUMKEHR, wie in Italien. Dort müssen nicht die Ermittler nachweisen, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, sondern der Verdächtige, dass es aus legalen Quellen kommt.“
Warum konnte die Koalition von CDU/CSU und SPD sich nicht dazu durchringen, beim Aufspüren kriminell erworbener Vermögen die Beweislastumkehr einzuführen? Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschusses zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Dr. W.,
bereits zum 01 Juli 2017 ist nach entsprechenden Beschlüssen von CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Seither verfügen unsere Sicherheitsbehörden über sehr viel weitergehende Befugnisse bei der Beschlagnahmung von illegal erworbenem Vermögen. Die von Ihnen geforderte "Beweislastumkehr" ist im Grundsatz erfolgt. Ich halte dieses Instrument für entscheidend, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Gleichzeitig werden wir genau hinsehen, ob der gefundene Kompromiss den Praxistest besteht. Bei Bedarf sollten wir nachsteuern. Bisher scheinen sich die neuen Instrumente aber in der Praxis zu bewähren wie Berichte wie dieser zeigen:
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB