Frage an Andrea Lindholz von Jochen H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Lindholz,
wie stehen Sie zur Autobahnprivatisierung?
Ich persönlich bin der Meinung, daß wir den Banken und Versicherungsunternehmen keine zusätzlichen Geschenke, die langfristig durch den Steuerzahler finanziert werden, machen sollten.
Siehe auch beigefügten Link.
http://www.berliner-zeitung.de/26972860
Beste Grüße
Jochen Hoferichter
Sehr geehrter Herr Hoferichter,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Darin gehen Sie auf die heute im Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen und die damit verbundene Einführung einer Infrastrukturgesellschaft ein. Gerne nehme ich dazu kurz Stellung.
Mit der heute beschlossenen Reform werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft steht dabei im Zentrum der Reform. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden. Die neue Infrastrukturgesellschaft verbleibt vollständig im Eigentum des Bundes. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können. Der Bundestag wird bei der Gründung der Gesellschaft eng eingebunden und erhält weitreichende Informations- und Kontrollrechte.
Als Mobilitäts- und Exportnation kann Deutschland nur mit einem flächendeckend gut ausgebauten Verkehrsnetz wettbewerbsfähig bleiben. Wir müssen daher weiter daran arbeiten den massiven Sanierungs- und Investitionsstau in der Straßeninfrastruktur zu lösen. Bis 2018 werden die Investitionen in unsere Infrastruktur daher auf rund 14 Milliarden Euro steigen. Daneben leisten Öffentlich-Private Partnerschaften in unterschiedlicher Ausprägung seit 1994 Ihren Beitrag. Auch aktuell laufen mehrere dieser Projekte auf deutschen Autobahnen. Dennoch möchte auch ich keine vollständige Privatisierung unserer Autobahnen und Bundesstraßen. ÖPP sollte daher nur in engen Grenzen möglich sein. Mit den heute beschlossenen Regelungen wird das sog. "Netz-ÖPP" nun im Grundgesetz explizit ausgeschlossen und ÖPP-Projekten werden enge Grenzen gesetzt.
Sehr geehrter Herr Hoferichter, die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind ein Kompromiss und beinhalten neben der Einführung der o.g. Infrastrukturabgabe weitere Änderungen für die Bereiche Steuerverwaltung, Kontroll- sowie Weisungsrechte und Digitalisierung. Die Verhandlungen hierzu waren nicht einfach. Trotzdem halte ich das Erreichte als Gesamtpaket für einen Schritt in die richtige Richtung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz, MdB