Frage an Andrea Lindholz von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lindholz
Effekthascherei?
Haben Sie den BND-Bericht von Frau Voßhoff gelesen, den das Kanzleramt eingesackt hat, um die Straftaten des BND der Öffentlichkeit vorzuenthalten? Falls Sie dort nicht fündig werden, bei Netzpolitik.org ist er verfügbar.
Wo bleibt eingentlich der Staatsanwalt, wenn es um Verbrechen gegen die Grundrechte geht?
Deutsche Postbeamte haben in den Fünfziger und Sechziger Jahren millionenfach das Grundrecht des Briefgeheimnises verletzt. Millionenfache Starftaten und kein Staatsanwalt wurde tätig.
Jetzt werden die Starftaten des BND im Nachgang sanktioniert und das Parlament schafft sich ab (Effekthascherei).
Oder gibt es keinen Straftatbestand Grundrechtverletzung?
Ich kann nur hoffen, dass die neuen APOen den Eliten der Macht Beine macht und für demokratische und rechtstaatliche Verhältnisse sorgt.
Sehr geehrter Herr Sparn,
die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Frau Andrea Voßhoff, war eine der Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zur Reform des BND-Gesetzes und des PKGr-Gesetzes und hat in diesem Rahmen an prominenter Stelle mündlich wie schriftlich Stellung bezogen. Ihre Positionen wurde zusammen mit den anderen Stellungnahmen auf Bundestag.de veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund halte ich den Vorwurf, die Kritik der Datenschutzbeauftragten an der BND-Reform würde unterdrückt werden, für vollkommen haltlos.
Ebenso haltlos ist der Vorwurf, das Parlament würde sich abschaffen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die parallel zur BND-Reform beschlossene Reform des PKGr-Gesetzes versetzt das Parlamentarische Kontrollgremium in die Lage, seine weitreichenden Kontrollbefugnisse in der Praxis konsequenter als bisher einzusetzen. Den Abgeordneten im PKGr fehlt aufgrund ihrer vielfältigen anderen parlamentarischen Aufgaben oft die Zeit, um die aufwendige Routinearbeit für eine systematische Kontrolle selbst zu erbringen. Das hat auch der NSU-Untersuchungsausschuss gezeigt. Deswegen wird den Mitgliedern des PKGr nun ein ständiger Bevollmächtigter an die Seite gestellt, der gegenüber dem PKGr weisungsgebunden ist und mit einem eigenen Mitarbeiterstab bzw. drei eigenen Referaten die Kontrollaufträge der Parlamentarier in der Praxis umsetzen und dem PKGr regelmäßig berichten wird. Das stärkt die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland.
Mit dieser zweiteiligen Reform haben wir die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in der Praxis verbessert und der Aufklärungsarbeit im Ausland wie kein anderes Land der Welt eine detaillierte Rechtsgrundlage gegeben. Die Reform des BND-Gesetzes regelt ein Rechtsgebiet, das bisher weltweit kein anderer demokratischer Rechtsstaat so detailliert und weitgehend reguliert hat. Das entspricht dem hohen und historisch gewachsenen Datenschutzniveau in Deutschland. Gleichzeitig müssen unsere Dienste aber handlungsfähig und international anschlussfähig bleiben. Wir brauchen leistungsfähige Nachrichtendienste um die Sicherheit in Deutschland, die Sicherheit deutscher Staatsbürger im Ausland und der Bundeswehrangehörigen zu gewährleisten. Ebenso ist die Aufklärung unverzichtbar beim Kampf gegen organisierte Kriminalität und die Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Wir brauchen unsere Dienste aber auch, um gerade in der Außenpolitik ein sachlich fundiertes, gut informiertes und vorausschauendes Regierungshandeln gewährleisten zu können. Wer glaubt, dass man all das ohne Nachrichtendienste sicherstellen kann, der soll bitte auch sagen, wie das in der Praxis funktionieren soll.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz, MdB