Frage an Andrea Lindholz von Andreas L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Lindholz,
Ende 2015 hat sich die Weltgemeinschaft in Paris nach mehr als einem Viertel Jahrhundert des Problemaussitzens und Nichtstuns auf ein weltweites Klimaschutzabkommen geeinigt. Ziel dieses Abkommens ist es die Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C definitiv aber weit unter 2°C zu begrenzen. Mit Stand 2016 haben wir bereits 1°C erreicht. Deutschland war einer der deutlichsten Befürworter dieses scharfen Klimaziels von 1,5°C.
Allerdings scheint das Paris-Abkommen nur eine Nebelgranate für die Öffentlichkeit zu sein, während die tatsächliche Politik der Gro-Ko alles dafür tut, den Klimaschutz zu untergraben. Der Solarausbau wurde gedeckelt und mit Eigenverbrauchssteuern belastet, der Windenergieausbau soll gedrosselt und gedeckelt werden, während uralte Kohlekraftwerke neuerdings sogar wieder mit Milliardensummen subventioniert werden. Der Bürgerenergie, die historisch immer DER Treiber der Energiewende war, wird ein Knüppel nach dem anderen zwischen die Beine geworfen, während die Energiewende nun von großen Energiekonzernen vorangetrieben werden soll, die aufgrund ihrer fossilen Bestandkraftwerke gar kein Interesse an einem Ausbau der erneuerbaren Energien haben können.
Ja, die meisten Spitzenpolitiker der GroKo weigern sich sogar hartnäckig überhaupt über einen Kohleausstieg bis 2050 (!) nachzudenken, obwohl sich die Wissenschaft einig ist, dass die Energiewende dringend beschleunigt werden muss. Tatsächlich heißt das in Paris beschlossene 1,5°-Ziel ernst zu nehmen, dass wir bis 2040 nur noch erneuerbare Energien nutzen dürfen, und zwar in Strom, Wärme und Verkehr. Dafür muss die Energiewende um ein Mehrfaches beschleunigt werden.
Wie stehen Sie in den nächsten Abstimmungen zur Energiewende? Nehmen Sie den Paris-Vertrag ernst, der auch zukünftigen Generationen die Chancen auf ein weitgehend sicheres Leben ermöglicht, oder beteiligen Sie sich auch an der Zerschlagung der Energiewende?
Viele Grüße,
Andreas Lieb, Bürgerenergie Bachgau eG
Sehr geehrter Herr Lieb,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu den Zielen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Klimaschutzabkommen von Paris sowie dem heute beschlossenen EEG.
Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Klimaschutzabkommen nimmt als erstes Abkommen überhaupt alle Länder gemeinsam in die Pflicht. Wie Sie richtig anmerken ist das Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad, wenn möglich auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu wollen die Staaten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden.
In Deutschland sollen die Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 gemindert werden. Langfristig ist geplant, die Emissionen bis 2050 um 80-95 Prozent zu senken. Um die ehrgeizigen deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen angestoßen. Diese reichen von gesetzlichen Regelungen, wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis hin zu Förderprogrammen, wie dem Gebäudesanierungsprogramm oder der Klimaschutzinitiative. Gerade in der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen. Damit zählt Deutschland zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, die den Prozess zur Ratifikation formell gestartet haben.
Zudem gehen Sie auf das in dieser Sitzungswoche verabschiedete EEG ein. Mit der Novellierung des EEG schaffen wir den lange nötigen Systemwechsel. Das heißt: die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Damit erhalten diejenigen Photovoltaikanlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die mit der wenigsten Förderung auskommen, den Zuschlag. Ausgenommen sind kleine Anlagen bis 750kW. Bürgerschaftliches Engagement bei der Energiewende wird weiterhin unterstützt. Die Bürgerenergiegenossenschaften wie die Bürgerenergie Bachgau, der wie Ihnen bekannt ist auch ich angehöre, können an den Ausschreibungen erleichtert teilnehmen. So müssen Sie z.B. bei der Bewerbung keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vorlegen.
Daneben wird die bestehende Überförderung der Windenergie reduziert. Der Ausbau dieser Energie an Land lag in den vergangenen Jahren weit über dem gesetzlich festgelegten Korridor, teilweise fast das Doppelte. Mit einer Einmaldegression von fünf Prozent, verteilt über sechs Monate, und einer Verschärfung des sogenannten atmenden Deckels wird die unkontrollierte Dynamik nun gebremst und verhindert so Überrenditen auf Kosten der Stromverbraucher.
Im Hinblick auf die Abschaltung alter Kohlekraftwerke haben wir im Deutschen Bundestag vor Kurzem das Strommarktgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, acht Braunkohlekraftwerke schrittweise abzuschalten. Schrittweise bedeutet hier: die abgeschalteten Kraftwerke werden zunächst noch als Reserve bereitgehalten und nach vier Jahren endgültig stillgelegt. Dies spart 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid ein.
Sehr geehrter Herr Lieb, die obigen Ausführungen gehen in der Kürze auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen ein. Als Mitglied der Bürgerenergie Bachgau und direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Aschaffenburg stehe ich Ihnen bei allen Fragen der Genossenschaft gerne zur Verfügung. Der Austausch per E-Mail kann meiner Meinung nach - gerade bei diesem komplexen Thema - den persönlichen Austausch nur bedingt ersetzen. Ich würde mich daher über einen persönlichen Austausch sehr freuen. Die Kontaktdaten meiner Büros in Berlin und Aschaffenburg finden Sie auf meiner Homepage unter folgendem Link: http://www.lindholz.de/kontakt/bueros-berlin-aschaffenburg.html
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz, MdB