Frage an Andrea Lindholz von Petra C.
Fr. Lindholz,
da Sie den Einsatz von Glyphosat befürworten, benennen Sie mir bitte nur ein "Unkraut" was den Einsatz von Glyphosat rechtfertigen würde.
Sikkation - steht für den Einsatz von Glyphosat kurz vor der Ernte, um Getreide schneller reifen zulassen, Sonnenblumenkerne früher ernten zukönnen usw.
Glyphosat gelangt über Getreideprodukte ( Brot, Brötchen ), sowie über Futtermittel der Tiere über Milch und Milchprodukte, Eier usw. in den menschlichen Organismus.
Da die WHO Glyphosat als krebsfördernd eingestuft hat,
http://www.n-tv.de/wissen/Glyphosat-die-Fakten-article17720996.html
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/8619453-studie-weist-unkrautvernichter-urin-kita-kinder
wäre es angebracht Produkte wie z.B. Getreide, Brot, Milch usw. auf Glyphosatrückstände zu überprüfen, bevor man über eine Zulassung entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Chrzonsz - Piatek
Sehr geehrte Frau Chrzonsz - Piatek,
meinen Standpunkt zum Thema Glyphosat habe ich bereits in meiner
Antwort an Herrn Sponer vom 29.04.2016> ausführlich dargestellt. Ich erlaube mir daher Sie zunächst auf diese Antwort zu verweisen.
Dort habe ich bereits deutlich gemacht, dass Glyphosat derzeit für seine Anwendungsgebiete der am besten untersuchte Wirkstoff ist. Entscheidend ist die maßvolle Anwendung. Diese muss bei gleichzeitig hohem Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt geschehen. Im Hinblick auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln empfinde ich ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren als sinnvoll. Nicht nur Deutschland sondern auch die EU überprüft Wirkstoffe wie Glyphosat routinemäßig nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Unabhängige Wissenschaftler in allen Mitgliedsstaaten der EU haben den Wirkstoff Glyphosat gründlich geprüft und im Ergebnis bei sachgerechter Anwendung keine Bedenken. Genau zu dieser Bewertung kommt auch die WHO in ihrer neusten Studie.
Klar ist für mich jedoch auch: Sollte der Nachweis von unterschiedlichen Substanzen in Lebensmitteln gesundheitsschädliche oder gar lebensgefährliche Schäden hervorrufen, dann müssen diese natürlich sofort verboten werden.
Die Regelungen zur von Ihnen angesprochenen Sikkation hat das Bundesamt für Verbraucherschutz im Jahr 2014 verschärft. Spätanwendungen sind seitdem im Getreideanbau nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz, MdB