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Andrea Lindholz
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Frage von Marc H. •

Frage an Andrea Lindholz von Marc H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lindholz,

für die Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 11.9.2014 wurde der ehemalige Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche als Gast geladen, nicht jedoch als Zeuge. Wäre er als Zeuge geladen worden, hätte der Ausschuss die Möglichkeit gehabt Fritsche unter Eid zu stellen. Falschaussagen seinerseits wären dann eine Straftat.

Der Presse entnehme ich, dass die Ladung Fritsches als bloßen Gast das Ergebnis einer Abstimmung unter den Ausschussmitgliedern war. Wie haben Sie persönlich damals abgestimmt?

Mit freundlichen Grüßen,
Marc Hauptmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Eine Abstimmung über den Besuch des Staatssekretärs Fritsche am 11.09.2014 im 1. Untersuchungsausschuss hat es allerdings gar nicht gegeben. Die Fraktionen hatten sich einvernehmlich auf diesen freiwilligen Besuch des Staatssekretärs in nicht-öffentlicher Beratungssitzung geeinigt. Anderslautende Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen, die in den Sitzungsprotokollen dokumentiert sind.

Am 11.09.2014 war Herr Klaus-Dieter Fritsche bewusst nicht als Zeuge geladen, sondern in seiner Funktion als Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes zu Gast im 1. Untersuchungsausschuss. Dieses Amt wurde im Januar 2014 neu geschaffen, mit Herrn Fritsche kompetent besetzt und kann auch als eine Reaktion auf den NSA-Skandal gesehen werden. Hintergrund des Besuches des Staatssekretärs am 11.9. war seine Reise während der parlamentarischen Sommerpause in die sogenannten "five-eyes" Staaten. Der Staatssekretär hatte im Auftrag der Bundesregierung den dortigen Regierungen und Geheimdiensten die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses vorgestellt und vor allem für die Bereitstellung und Freigabe von relevanten, aber geheim eingestuften Unterlagen für den Untersuchungsausschuss geworben. Über die Ergebnisse dieser Reise hat der Staatssekretär in nicht-öffentlicher Beratungssitzung berichtet und anschließend mit den Ausschussmitgliedern diskutiert. Eine Zeugenbefragung stand daher meiner Ansicht nach nie zur Debatte.

Richtig ist auch, dass der Untersuchungsausschuss bereits am 08. Mai 2014 einstimmig die Vernehmung von Herrn Klaus-Dieter Fritsche als Zeugen beschlossen hat. Hintergrund dieses einstimmigen Beschlusses sind die Kenntnisse, die Herr Fritsche in Ausübung seiner früheren Ämter einerseits als Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (2001-2005) und andererseits als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt (2005-2009) erlangt hat. Die Umsetzung dieses Beweisbeschlusses steht aus gutem Grund noch aus. Aufgrund der verschiedenen beruflichen Stationen von Staatssekretär Fritsche, die beide für unseren Untersuchungsauftrag natürlich relevant sind, wird es vermutlich auch nicht bei einer Befragung bleiben. Im Rahmen der interfraktionell vereinbarten Befragungssystematik des Untersuchungsausschusses wäre diese hochkarätige Zeugenbefragung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch verfrüht. In den vergangenen Wochen haben wir uns bewusst auf Zeugen von der technischen und juristischen Arbeitsebene des BND konzentriert, um zunächst die Kooperation unseres Auslandnachrichtendienstes mit der NSA in der Praxis systematisch zu durchleuchten. Wann genau die Zeugenbefragung von Staatssekretär Fritsche angesetzt werden wird, hängt vor allem vom weiteren Befragungsverlauf ab.

Ich hoffe, dass ich damit den Sachverhalt klarstellen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz, MdB

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