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Frage von A K. •

Frage an Andrea Hilgers von A K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Hilgers,

ich habe für meinen Sohn ab Sommer einen Platz in einer Ganztagsgrundschule bekommen, da ich vorher schon einen Gutschein für eine Hortbetreuung erhalten habe, den ich jetzt ja nicht mehr einlösen kann, frage ich mich jetzt wie sieht es mit der Anschluss- bzw. Ferienbetreuung für Ganztagskinder aus?

In den Papieren finde ich nur - unter bestimmten Vorraussetzungen - wie sind diese?

Danke für Ihre schnelle Antwort.

A.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krogh,
wir hatten die Bedingungen in kleinen Anfragen erfragt. Dort heißt es in Drs. 18/3609 (Antwort des Senates vom 07.02.06):

"Kinder, die eine offene oder teilweise gebundene Ganztagsschule besuchen und an nicht mehr als zwei Wochentagen an den schulischen Angeboten am Nachmittag teilnehmen, erhalten einen bedarfsgerechten Hort-Gutschein, wenn ihre Eltern berufstätig und deswegen auf eine Kindertagesbetreuung angewiesen sind. Für Kinder, die eine voll gebundene Ganztagsschule besuchen oder mehr als an zwei Wochentagen an den schulischen Angeboten der offenen bzw. der teilweise gebundenen Ganztagsschule teilnehmen, sind im Rahmen des Modellversuchs ‚Anschlussbetreuung Ganztagsschule’ Betreuungsmöglichkeiten geschaffen worden.
....
Zudem wird auf Antrag für alle Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen, bei Vorliegen eines berufsbedingten Betreuungsbedarfs eine bedarfsgerechte Betreuung in Tagespflege bewilligt.
....
Kinder, die eine offene oder teilweise gebundene Ganztagsschule besuchen und an nicht mehr als zwei Wochentagen an den schulischen Angeboten am Nachmittag teilnehmen, erhalten einen Hort-Gutschein, der sich von dem Hort-Gutschein für Kinder der übrigen Schulen nicht unterscheidet."

Es kommt also auf die Art der Ganztagsgrundschule an, ob man wie sonst einen Hortschein oder einen Schein für die notwendige Anschlussbetreuung erhält.
Da diese Leistungsart "Anschlussbetreuung Ganztagsschule" mittlerweile in den Katalog der Leistungsarten des Kita-Gutscheinsystems aufgenommen wurde, müsste das Angebot über den in der Drucksache von Anfang letzten Jahres angesprochenen Modellversuch hinausgehen und auch die ggf. benötigte Ferienbetreuung mit einschließen. Bezirk oder Behörde sollten über die Standorte Auskunft geben können. Wenn nicht - mach ich noch eine kleine Anfrage.

Beste Grüsse Andrea Hilgers