Frage an Andrea Hilgers von Tanja G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,
wie sollte sich nach Ihrer Meinung der Staat gegenüber Steuerpflichtigen verhalten? Wie wichtig ist für Sie das Grundgesetz?
Die für Kapitalerträge ab 2009 geplante Abgeltungssteuer wäre ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und insgesamt eine gute Sache, wenn es nicht die Schnapsidee des Bundesfinanzministers gäbe.
Bitte tragen Sie bei Google News ein: An die Abgeltungssteuer gekoppelte Kirchensteuer.
Dann finden Sie:
Auch die an die Abgeltungssteuer gekoppelte Kirchensteuer soll nach Steinbrücks Worten von den Banken erhoben und abgeführt werden. Dazu müssen alle Steuerpflichtigen den Banken Bescheinigungen ihrer Gemeinde oder des Finanzamtes vorlegen, ob sie in der Kirche sind.
Ist es Konfessionslosen bzw. nicht den Kirchensteuerkirchen angehörenden Menschen zuzumuten, im Interesse der beiden großen Christenkirchen unbezahlte Hilfsdienste für die Kirchensteuer zu erbringen?
Reicht es nicht, wenn diese Leute ihrer Mitwirkungspflicht bei staatlichen Steuern nachkommen?
Das verfassungsmäßig garantierte Recht, seine Religionszugehörigkeit nicht offenbaren zu müssen, soll erneut mit Füßen getreten werden. Ist das für Sie hinnehmbar?
Sollte sich nach Ihrer Meinung der SPD-Landesverband Hamburg dafür einsetzen, dass die Schnapsidee des Bundesfinanzministers im Papierkorb verschwindet?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
Das Gesetzgebungsverfahren zur Abgeltungsteuer findet nicht in der Bürgerschaft statt, so dass ich Sie zusätzlich an meine Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion verweisen möchte. So viel allerdings kann ich Ihnen mitteilen:
Die Große Koalition plant zum 1. Januar 2009 eine Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte einzuführen. Die Abgeltungssteuer soll nach derzeitigem Stand Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen, Investmenterträge, Zertifikatserträge, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erfassen. Der Steuersatz soll 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer betragen. Die Kirchensteuer wird also nur erhoben, wenn der Steuerpflichtige auch der entsprechenden Kirche angehört. Über die endgültige Ausgestaltung der Abgeltungssteuer wird aber erst im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zur Unternehmensteuerreform im nächsten Jahr entschieden.
Ich teile Ihre Verwunderung, dass künftig jede Bank von ihren Kunden weiß, ob und ggf. welcher Kirche sie angehören. Eine Zumutung, unbezahlte Hilfsdienste für die Kirchensteuer zu erbringen, sehe ich nicht. In jeder Bank wird schon heute wie bei jedem Arbeitgeber die Kirchensteuer für Arbeitnehmer über das Finanzamt abgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Hilgers