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Frage von Gerhard R. •

Frage an Andrea Hilgers von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,

wenn Abgeordnete zu der Auffassung gekommen sind, dass durch die Staatskirchenverträge ein Schaden entsteht, ist es bekanntlich ihre Pflicht, sich für die Schadensvermeidung einzusetzen.

Gemäß Artikel 65 der Landesverfassung kann ein Fünftel der Bürgerschaft das Landesverfassungsgericht anrufen. Nach Artikel 71 Abs. 2 kann ferner beantragt werden, dass der Rechnungshof die Staatskirchenverträge prüft.

Auch Abgeordnete aus der GAL-Fraktion lehnen die Staatskirchenverträge ab.

Werden Sie sich für die Nutzung der erwähnten
rechtlichen Möglichkeiten einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

es handelt sich nicht um ein rechtliches Problem, sondern um eine politische Entscheidung. Und bei dieser politischen Entscheidung bin ich anderer Auffassung, was durch mein Abstimmungsverhalten deutlich wird.
Artikel 65 begründet in diesem Fall auch kein Klagerecht.

Beste Grüsse
Andrea Hilgers