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Frage von Friedrich H. •

Frage an Andrea Hilgers von Friedrich H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,

am 10.4.06 teilte Frau Veit in Abgeordnetenwatch mit:
"Was den Wegfall des Eigenanteils im Kita-Bereich angeht, ist es übrigens so, dass dies bereits unabhängig von den Kirchenstaatsverträgen zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart worden ist".
Dann gilt besonders für diese Verträge, dass der Senat einen Überblick über die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung geben muss.

Werden die Leser in Abgeordnetenwatch vor der Abstimmung über die Kirchenstaatsverträge erfahren, ob die Übernahme des kirchlichen Kita-Anteils durch die Stadt - die Grundlage wurde in den Kirchenstaatsverträgen gelegt! - zu Lasten des Kita-Haushalts gehen und wie die SPD-Fraktion darauf reagieren wird?

Was haben die Experten im Verfassungsausschuss zu den anderen finanziellen Auswirkungen sowie zum Fehlen einer Laufzeit und einer Kündigungsregelung gesagt?
Wie kann die Stadt unter diesen Voraussetzungen ohne jahrelange Gerichtsverfahren mit Erfolg reagieren, wenn die Kirchen trotz der Freundschaftsklausel und trotz mehrer Ermahnungen wiederholt den Vertrag verletzen? Mit welchem Ergebnis wurde gestern diese wichtige Frage beantwortet?

Friedrich Halfmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Halfmann,

die Leserinnen und Leser von Abgeordnetenwatch werden alles erfahren, was wir in Erfahrung bringen können. Ich wäre gerne zu der Expertenanhörung im Verfassungsausschuss gegangen, obwohl ich dort nicht Mitglied bin. Ich hatte aber leider parallel eine Senatsanhörung im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss. Insofern kann ich Ihnen nicht aus erster Hand etwas dazu sagen, wie Ihre und unsere Fragen dort verhandelt wurden. Wir werden uns aber jetzt nach Ostern in unseren regulären Zusammentreffen (Vorstands- bzw. Fraktionssitzung) von den Kolleginnen und Kollegen informieren lassen).

Beste Grüsse Andrea Hilgers