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Frage von Gerhard R. •

Frage an Andrea Hilgers von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,

im allgemeinen Interesse darf Ihre ausweichende Antwort vom 31.3.06 nicht akzeptiert werden!

In den Antworten des Senats wurden Ihre Fragen zu den Auswirkungen auf den Kita-Haushalt nicht beantwortet.

Die gesetzlichen Möglichkeiten für die Erzwingung von Antworten auf diese Fragen hatte ich Ihnen beschrieben.

IST ES RICHTIG, DASS IN DIESEN GESETZLICHEN MÖGLICHKEITEN NICHT ZWISCHEN UNMITTELBAREN UND MITTELBAREN AUSWIRKUNGEN UNTERSCHIEDEN WIRD?
In Artikel 18 Abs. 2 des Staatskirchenvertrages mit der Nordelbischen Kirche steht: Kirchliche Einrichtungen haben Anspruch auf Förderung nach den gleichen Bedingungen wie
andere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.

Nach den Worten von Frau Veit in Abgeordnetenwatch bedeutet das: Fortfall des Kita-Eigenanteils.
Die Nordelbische Kirche erhält also bereits durch den Staatskirchenvertrag einen einklagbaren Anspruch auf Übernahme ihres Kita-Anteils!

Wird die SPD-Fraktion sich dafür einsetzen, dass der Senat durch das Landesverfassungsgericht zu Auskünften über die finanziellen Auswirkungen der Staatskirchenverträge und über die Finanzierung gezwungen wird?

Bleibt diese Frage erneut unbeantwortet und wird die SPD-Fraktion den Anspruch auf Auskunftserteilung nicht vor das Landesverfassungsgericht bringen, erfährt die Hamburger Öffentlichkeit auf diesem Wege, dass für die SPD Kirchenwünsche wichtiger als die Interessen der Bevölkerung sind.

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

Ausschussberatungen sind Ausschussberatungen. Ich hatte Ihnen in der letzten Antwort nur kurz den Sachstand skizziert. Wir wissen aus Anfragen, dass der Wegfall des kirchlichen Eigenanteils etwa 5 Mio. € bedeutet, wir wissen auch, dass der Senat behauptet, es gebe keine direkten finanziellen Auswirkungen aus dem Vertrag. Weil, der Senat geht davon aus, dass der Wegfall sich nicht aus dem von Ihnen zitierten Paragraphen ergibt, sondern separat. Das alles ist bis jetzt widersprüchlich und nicht befriedigend, aber, wie gesagt, die Beratungen laufen noch. Und, wie schon mehrfach von Frau Veit und mir betont, wir werden in den Beratungen diesen Widerspruch versuchen zu klären.

Beste Grüsse Andrea Hilgers