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Frage von Gerhard R. •

Frage an Andrea Hilgers von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,

am 24.8.05 teilten Sie mir in Abgeordnetenwatch mit:
Die zusätzlichen Leistungen an die Kirchen durch den Wegfall des kirchlichen Kita-Anteils dürfen nicht zu Lasten des Kita-Haushalts gehen sondern müssen dauerhaft finanziert werden.

Sie fügten hinzu: Wenn dies nicht sichergestellt ist, werde ich meiner Fraktion empfehlen, diesem Punkt oder dem ganzen Vertrag nicht zuzustimmen.

Weder die Anfragen der SPD noch der GAL zur Finanzierung der Mehrbelastung wurden vom Senat beantwortet. Damit muss man sich aber nicht abfinden!

Nach Artikel 43 der Hamburger Verfassung ist die Ratifizierung von der Zustimmung der Bürgerschaft abhängig, weil die Verträge Aufwendungen erfordern, für die Haushaltsmittel nicht vorgesehen sind. In diesen Fällen muss der Senat gemäß § 10 Landeshaushaltsordnung einen Überblick über die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung geben. Geschieht dies nicht, kann gemäß Artikel 65 der Landesverfassung ein Fünftel der Bürgerschaft das Landesverfassungsgericht anrufen.

Die SPD-Fraktion hat also die Möglichkeit, sich Klarheit über die Auswirkungen auf den Kita-Haushalt zu verschaffen.

Werden Ihren Worten Taten folgen?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

die Anfragen der SPD und der GAL zur Finanzierung der Mehrbelastung wurden vom Senat beantwortet. Er hat darin dargestellt, dass es keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen aus dem Abschluss der Kirchenstaatsverträge gibt. Wir werden in den laufenden Ausschussberatungen klären müssen, inwieweit dies überzeugend begründet
werden kann.

Beste Grüße Andrea Hilgers