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Frage von Gerhard R. •

Frage an Andrea Hilgers von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,

zu Ihrer Antwort vom 12.6.:

Prof. Dr. Renck sieht auch Verfassungswidriges in den Staatskirchenverträgen.

Nicht nur er sondern auch andere Fachleute stellten darüberhinaus fest:

Die Unausgewogenheit in den Staatskirchenverträgen geht zu Lasten der Allgemeinheit.
Ist das kein Fall für den Rechnungshof?

Die finanziellen Zuwendungen werden in den Verträgen als feste Größen behandelt. Später können diese Zuwendungen auch anderen Gemeinschaften nicht verweigert werden. Durch Anpassungsklauseln hätten unkalkulierbare Auswirkungen auf den Haushalt vermieden werden müssen.
Ist das kein Fall für den Rechnungshof?

Die Auswirkungen des Fehlens einer Kündigungsklausel und einer Laufzeit wurden bei der Anhörung verharmlost.
Sogar bei klarer Rechtslage (Beispiel: Ungleiche Kirchensteuersätze in Nordelbien) sind jahrelange Gerichtsverfahren nicht auszuschließen.

Es geht hier jährlich um viele Millionen. Deshalb sollten Abgeordnete alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

ihr Engagement in allen Ehren. Zum Rechnungshof hatte ich mich schon geäußert (siehe Antwort zu Frau Großmann). Mein Abstimmungsverhalten und meine Begründungen dafür habe ich berichtet. An der Frage der Finanzierung des kirchlichen Eigenanteils eventuell zu Lasten von Dritten bleibe ich dran, versprochen!

Ich habe dem nun wirklich nichts mehr hinzu zu fügen :)

Beste Grüße
Andrea Hilgers