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Frage von Tanja G. •

Frage an Andrea Hilgers von Tanja G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,

zum Staatskirchenvertrag und zu einer Frage von Herrn Reth, die von Ihnen nicht beantwortet wurde:

Mit Sicherheit wird zum Beispiel die Finanzierung der Theologenausbildung durch die Stadt Hamburg im Staatskirchenvertrag festgeschrieben. Werden Sie sich bei finanziellen Verpflichtungen ohne Befristung im Staatskirchenvertrag dafür einsetzen, dass die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft die Prüfung durch den Rechnungshof beantragt?

Der Rechnungshof prüft nur, wenn er gemäß Artikel 71 Absatz 2 der Hamburger Verfassung von einem Fünftel der Bürgerschaftsabgeordneten dazu aufgefordert wird.

Mit freundlichem Gruß,
Tanja Großmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grossmann,

Welche einzelnen Regelungen eines Staatskirchenvertrages wir akzeptieren und welchen nicht, können wir erst entscheiden, wenn uns ein Entwurf eines solchen Vertrages vorliegt. Im Grundsatz wünschen wir einen Vertrag. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit öffentlichen Mittel ist für mich auch hier wie bei allen Verträgen, die die Stadt abschließt, unabdingbar. Der Rechnungshof nimmt in seine Berichte regelmäßig den Bereich der Zuwendungen auf, zu dem auch Leistungen an die Kirchen und ihre Gemeinden zählen.

Die Entscheidung einer Prüfung fällt immer der Rechungshof selber. Es gibt auch die Möglichkeit (die Sie erwähnen), dass ein Fünftel der Bürgerschaft den Rechungshof um eine Prüfung eines Einzelfalles bittet. Aber auch dann ist der Rechungshof nach unserer Verfassung frei, die zu tun oder nicht zu tun. Bisher haben wir solche Prüfungsersuchen immer nur dann beantragt, wenn es einen Anhaltspunkt für einen unwirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Geldern gab. Diesen kann ich bei der Ihnen so sehr am Herzen liegenden Problematik nicht erkennen.

Beste Grüsse Andrea Hilgers