Frage an Andrea Hilgers von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Hilgers,
zu Ihrem Gesprächsangebot betr. finanzielle Entlastung der kirchlichen Kita-Träger und Erhöhung der Elternbeiträge in allen Hamburger Kitas:
Nach meinen ersten Anfragen außerhalb von Abgeordnetenwatch erreichte mich durch Zufall die bürointerne Mail Ihrer Mitarbeiterin: "Langsam nervt der Typ. Sollen wir ihm nicht doch eine freundliche Absage erteilen oder einfach stoisch ignorieren?".
Sind vor diesem Hintergrund meine Zweifel an der Aufrichtigkeit Ihres Angebots unberechtigt?
Sie können zur Vertrauensbildung beitragen, indem Sie im Vorwege die nachfolgende Fragen(wurden noch nicht gestellt!!!) beantworten.
In fast allen Staatskirchenverträgen wurden Geldleistungen praktisch für die Ewigkeit(!)
vereinbart: Unbefristete Laufzeiten der Verträge
mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind.
Werden Sie einen Staatskirchenvertrag mit diesem Inhalt akzeptieren?
Werden Sie sich bei diesem Inhalt innnerhalb der Fraktion für einen verantwortungsbewußten Umgang mit öffentlichen Mitteln und für einen Antrag auf Prüfung durch den Rechnungshof einsetzen?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
sorry, dass es so lange dauerte - ich war krank.
Es liegt noch kein Entwurf für einen Staatskirchenvertrag vor. Daher weiß ich nicht, ob es dort Befristungen gibt, oder was dort im Detail vereinbart wird. Falls dort Leistungen und dafür zu erhaltende Zuwendungen definiert sind, ist es, wie bei allen Zuwendungsempfängern richtig und sinnvoll, die Verwendung dieser Mittel zu prüfen. Dies sollte die Behörde tun, dies wird das Parlament tun und auch der Rechnungshof kann hier prüfen. Selber, oder auf Aufforderung des Parlaments, wenn nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Hilgers