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Andrea Dombois
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Frage von André W. •

Frage an Andrea Dombois von André W. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Dombois,

in Sachsen gibt es eine rege Tradition der Sportschützen und Schützenvereine. Teilweise sind diese Vereine mit Unterbrechungen bis ins 15 Jahrhundert datiert. Nun wird leider seit einiger Zeit bedingt durch die starke AFD in Sachsen eine Forderung laut, dass sich in diesen Vereinen vermehrt rechtes Gedankengut befindet, was ich persönlich entschieden zurück weisen will, zumindest den Eindruck habe, dass es sich hier wie überall verhält.

Wie sieht die CDU die Regelung zum Waffengesetz, dass nach vielen Überprüfungen ein Sportschütze Waffen zu Hause lagern und entsprechend seinem sportlichen Zweck nutzen darf?

Es wurde bereits angeregt, dass Waffen gar nicht mehr in Privatbesitz sein dürfen und dies halte ich aufgrund der äußerst hohen Anforderungen zum Erwerb von Waffen für den falschen Weg, da dies eine so alte und wertvolle Tradition und Sportliche Leistung (auch bei Olympia) entsprechend herabwürdigen würde.

Mit freundlichen Grüßen, A.W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

die CDU Fraktion hat am 21. April 2016 im Sächsischen Landtag einen Antrag zur Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt. Als Mitglied der CDU Fraktion bin ich der Ansicht, dass Forderungen nach einem schärferen Waffenrecht all diejenigen diskreditieren, die verantwortungsbewusst mit ihren Schusswaffen umgehen. In Sachsen zählen die Sportschützen und Jäger ganz klar zu diesen verantwortungsbewussten Bürgern, die dabei auf jahrhundertealte Traditionen im Schützenwesen stolz zurückblicken dürfen, zur Bewahrung des bürgerlichen Brauchtums beitragen und damit Teil der regionalen und lokalen Identität stiften. Daher unterstützt die CDU uneingeschränkt das Schützenwesen und damit die diskriminierungsfreie Ausübung des Schießsports!

Die Hürden des Waffenrechts sind heute schon sehr hoch. Der Umgang mit Schusswaffen ist in Deutschland sehr streng geregelt und bedarf einer Erlaubnis. Wir haben im internationalem Vergleich eine der schärfsten Waffenrechte und Kontrollregelungen.
So muss das 18. Lebensjahr vollendet, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegeben sein, die Sachkunde und das sogenannte Bedürfnis – z.B. bei Sportschützen die Trainings- und Wettkampftätigkeit – nachgewiesen werden.
Die strengen Regeln sorgen dafür, dass das Führen und Besitzen von Waffen nur mittels Waffen- oder Jagdschein zulässig ist. Der Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen ist an den Nachweis eines Bedürfnisses und der Sachkunde gebunden. Es liegt mir und der CDU fern, im Waffenrecht weitere Verschärfungen vorzunehmen und wir verwahren uns grundsätzlich davor, Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht zu stellen.

Ganz klar möchte ich, da in Ihrer Anfrage auch die Befürchtung anklingt, dass aufgrund bestimmter politischer Ansichten eines Bürgers, dessen waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden könnte, auch darstellen, dass eine bloße politische Meinungsäußerung kein Grund für die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit sein kann. Als CDU stehen wir für einen starken Rechtsstaat. Die Garantie der Meinungsfreiheit ist deshalb für uns Grundlage politischer Entscheidungen und in unserem Rechtsstaat durch alle Behörden bei Entscheidungen zu beachten.

Im Hinblick auf die im Waffengesetz geregelten Voraussetzungen für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnisse ist es aber wichtig, dass die Bürger vor den Gefahren geschützt werden, welche aus einem Umgang von unzuverlässigen Personen mit Waffen resultieren. In den letzten Jahren sind in dieser Hinsicht Personen aus der sogenannten „Reichsbürgerszene“ in Erscheinung getreten, welche unter Anwendung von Schusswaffen gegen Polizisten und Gerichtsvollzieher schwerste Straftaten begangen haben.

Vor dem Hintergrund solcher Taten erscheint es mir wichtig, dass der Rechtsstaat hier konsequent Grenzen setzt und die Bürger vor solchen gefährlichen Personen geschützt werden.

Dies erfolgt in Sachsen auch durch die konsequente Prüfung des Bestehens der waffenrechtlichen Voraussetzung der „Zuverlässigkeit“. Bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit muss das Waffenrecht konsequent umgesetzt werden und es darf keine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden oder diese ist zu widerrufen. Wenn Vertreter der "Reichsbürgerszene" öffentlich bekunden, sich nicht an unser Recht gebunden zu fühlen, dann sind sie unzuverlässig, weil davon auszugehen ist, dass sie sich nicht an die Regelungen des Waffengesetzes halten werden. In Sachsen sind laut aktuellem Verfassungsschutzbericht aus diesem Grunde waffenrechtliche Entziehungsmaßnahmen erfolgt und derzeit sind 36 Personen Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse der "Reichsbürgerszene" zuzurechnen (Quelle: Verfassungsschutzbericht 2018, Seite 173). Die Minderheit der Unzuverlässigen darf aus meiner Sicht kein schlechtes Licht auf die vielen Bürger werfen, welche sich anständig verhalten und deshalb auch weiterhin die Erlaubnis des Führens und Besitzens von Waffen insbesondere als Sportschützen oder Jäger erhalten sollen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt bei Gewalttaten mit Schusswaffen auch keinen Handlungsbedarf. Diese gehen kontinuierlich zurück. 99% der Täter nutzten „illegale“ Waffen. Eine stärkere Reglementierung der legalen und gesetzestreuen Waffenbesitzer geht damit ins Leere.

Die CDU steht in Sachsen für Freiheit in Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dombois