Frage an Andrea Dombois von Peter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dombois,
seit mehr als 10 Jahren gehöre ich zu den Bürgern, die u.a. eine Verringerung der Abgeordnetenzahl im Landtag für geboten halten. Es ist bedauerlich, dass bisher der Landtag selbst nicht sich hierzu zu einer Verfassungsänderung hat finden können. Das schon bei der letzten Landtagswahl hat bekanntlich nur etwa jeder zweite Sachse von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Deshalb möchte ich Sie fragen, welchen Standpunkt Sie und ihre Partei hierzu vertreten.
Mit freundlichem Gruss
Dr. P. R.
Sehr geehrter Herr Dr. R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern beantworte ich diese.
Der Sächsische Landtag bestand von 1990 - 1994 aus 160 Abgeordneten. Seit der zweiten Legislatur besteht der Sächsische Landtag in der Regel aus 120 Abgeordneten, die auf fünf Jahre durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen in das Parlament gewählt werden. In den letzten Jahren wurde über eine erneute Verkleinerung des Parlaments unter Hinzuziehung einer unabhängigen Kommission diskutiert. Die Meinungen einschließlich die der Kommission gingen dabei weit auseinander.
Folgende Argumente sprechen gegen eine Verringerung der Abgeordnetenzahl und der Wahlkreise:
1. Benachteiligt wären die kleineren Oppositionsparteien, eine Mitwirkung in allen Fachausschüssen wäre schwierig zu gewährleisten.
2. Mit der Vergrößerung der Wahlkreise wäre eine bürgernahe Betreuung durch die Wahlkreisabgeordneten kaum noch gegeben.
3. Größere Wahlkreise hätten unter Umständen eine höhere Anzahl von Überhangmandaten zur Folge, was eine weitere Vergrößerung des Parlaments bedeuten könnte.
Die genannten Argumente sprechen meiner Meinung nach gegen eine Verkleinerung des sächsischen Parlaments, allerdings könnte, bei einer möglichen weiteren Verringerung der Bevölkerungszahl im Freistaat Sachsen, das Thema in der nächsten Legislaturperiode erneut aufgriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dombois