Frage an Andrea Dombois von Ute W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dombois,
als Antwort auf die Wahlprüfsteine des Deutschen Tierschutzbundes betreffs der Bundestagswahl (nachzulesen unter http://www.tierschutzbund.de/3635.html ), hält die CDU/CSU "Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ... nicht für notwendig oder zielführend."
Eine diesbezügliche Vorlage zum Verbandsklagerecht wurde im Sächsischen Landtag Ende 2008 auch abgelehnt.
Dem können wir, die über 700 Tierschutzvereine mit über 800.000 organisierten Mitgliedern in der BRD nicht folgen.
Wir hätten gern gewusst, wie Sie PERSÖNLICH zu dieser Frage (Verbandsklagerecht Deutscher Tierschutzbund und Landestierschutzverbände) stehen, da bereits seit 2002 der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist und damit ein Auftrag an alle Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) erfolgte.
Außerdem ist u.E. der Erlass einer Fundtierverordnung für den Freistaat Sachsen dringendst erforderlich. Stimmen Sie dem zu?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Weißbach
Sehr geehrte Frau Weißbach,
hinsichtlich Ihrer Anfrage nach der Einführung Tierschutzverbandsklagerecht
gilt es hinsichtlich der einzelnen Punkte zu differenzieren.
Die Einführung der Staatszielbestimmung "Tierschutz" wertet grundsätzlich den Tierschutz auf und hat entsprechende Auswirkungen auf Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz. Die Ableitung einer Klage aus dieser Staatszielbestimmung gibt Art. 20 a GG allerdings nicht her, da dieser nur das staatliche Handeln dahingehend bindet, dass es diesen verpflichtet, auf die Verwirklichung des Tierschutzes hinzuwirken. Subjektiv einklagbare Rechte können daraus nicht abgeleitet werden
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bzgl. einer Einführung einer Tierschutzverbandsklage in Sachsen ist zu sagen, dass dieser eingebrachte Gesetzentwurf (trotz eingebrachten Änderungsantrag) verfassungsrechtliche Mängel und umfangreiche Fragen aufgewiesen hat, so das dieser schon aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden musste.
Abschließend und damit möchte ich auch auf Ihre Frage eingehen ist die Einführung einer Tierschutzverbandsklage als kritisch zu betrachten. So ist Tierschutzrecht ein absolutes Recht welches den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren verfolgt. Dieses absolute Recht kann bei der Einführung einer Verbandsklage mit Grundrechten Dritter kollidieren. Anzudenken sind hierbei insbesondere die Forschungs- und Lehrfreiheit, aber auch durchaus das Recht des Eigentums. Weiterhin können auch Fragen von Urheberechts- und Geheimhaltungsinteressen betroffen sein. Auch wenn die jeweiligen Gesetzentwürfe versuchen, diese Argumente zu widerlegen, muss aber deutlich gemacht werden, dass es in Deutschland zu einer Tierschutzverbandsklage keinerlei Erfahrungen gibt. Dem an dieser Stelle häufig genannte Verweis auf die Erfahrungen im Naturschutzrecht ist so nicht zuzustimmen. Das Naturschutzrecht verfolgt eine andere Zielbestimmung als das Tierschutzrecht und hat bei Abwägungsfragen andere Möglichkeiten zur Verfügung. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die bestehenden Regularien teilweise besser geeignet sind den Tierschutz zu gewährleisten, als eine Verbandsklage.
Den Vorschlag einer Fundtierverordnung nehme ich gern auf und werde diesen prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dombois