André Trepoll an der Elbe
André Trepoll
CDU
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Frage von Dieter K. •

Frage an André Trepoll von Dieter K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Trepoll,

Ich habe erfahren, das die Sitzplatzausweise des HVV für Behinderte nicht mehr verlängert werden. Nicht jeder der einen hat, ist aber auch schwerbehindert (= GdB von >= 50). Eine Bekannte hat einen GdB von 40, aber einen Sitzplatzausweis, da sie krankheitsbedingt sehr unsicher auf den Beinen ist. Der läuft aber demnächst ab. Muss sie jetzt aufs Auto umsteigen, damit sie sitzen kann? Der Autoverkehr soll doch gerade reduziert werden.

Der Sitzplatzausweis kostet kein Geld. Schwerbehinderten Menschen ist bei Bedarf ein Sitzplatz freizumachen. Das heißt also, ein gehörloser Mensch kann einen Sitzplatz beanspruchen, aber jemand der unsicher auf den Beinen ist, aber dennoch keinen Schwerbehindertenstatus hat, nicht?

Können Sie mir eine Erklärung geben, wie das zusammenhängt

Stellen sie sich den Tumult vor, wenn ein Mensch seinen Schwerbehindertenausweis vorzeigt und einen Sitzplatz fordert und meine Bekannte dann sitzen lässt, weil er es gut meint.

André Trepoll an der Elbe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat ist es so wie von Ihnen beschrieben, dass Sitzplatzausweise
nicht mehr ausgestellt bzw. benötigt werden, da der
Schwerbehindertenausweis automatisch zur Inanspruchnahme eines Sitzplatzes
berechtigt. Personen mit einem Grad der Behinderung von unter 50 haben
demnach in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen rechtlichen Anspruch auf
einen Sitzplatz mehr. Wir werden in der kommenden Wahlperiode nachhaken,
wieso es zu dieser Entscheidung gekommen ist und ob es nicht auch in
Zukunft Einzelfallprüfungen und –entscheidungen für Personen mit einem Grad
der Behinderung von unter 50 weiterhin geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

André Trepoll

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