Frage an André Trepoll von Isabel A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Trepoll,
Wie angekündigt, wird es in der nächsten Legislaturperiode zu einem eigenen Versammlungsgesetz für Hamburg kommen. Wir wollen von Ihnen wissen, wie dies Ihrer Meinung nach gestaltet werden muss.
1) Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Arbeitskampf nach Art.9 Abs.3 Grundgesetz zu schützen?
2) Wie werden Sie sich für ein Verbot von Neonaziaufmärschen einsetzen?
3) Ziviler Ungehorsam ist Mittel dessen wir uns oft bedienen. Wie stehen Sie dazu?
4) Wir (Die DGB-Jugend Hamburg) fordern eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten um gegen Übergriffe der Polizei auf Demonstrationen vorgehen zu können. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Frau A.,
hier meine Antworten auf ihre Fragen:
1) Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Arbeitskampf nach Art.9 Abs.3 Grundgesetz zu schützen?
Einen besseren Schutz, als eine Normierung im Grundrechtekatalog des Grundgesetztes, ist aus meiner Sicht nicht notwendig.
2) Wie werden Sie sich für ein Verbot von Neonaziaufmärschen einsetzen?
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und steht auch somit grundsätzlich Jedem zu. Auch wenn man die Ziele einer Demonstration für abwegig und falsch hält, darf es nicht üblich werden, demokratisch zulässige Demonstrationen durch Gewalt und Störung zu unterbinden. Das Recht auf die eigene Meinungsfreiheit ist zuallererst auch die Pflicht, die Meinung anderer zu respektieren. Ein Verbot von Aufmärschen obliegt den Gerichten und ist nicht Sache des Parlaments.
3) Ziviler Ungehorsam ist Mittel dessen wir uns oft bedienen. Wie stehen Sie dazu?
In einer parlamentarischen Demokratie gibt viele Wege und Möglichkeiten auf vermeintliche Missstände hinzuweisen. Deshalb halte ich den zivilen Ungehorsam für unnötig und kein akzeptables Mittel der inhaltlichen Auseinandersetzung.
4) Wir (Die DGB-Jugend Hamburg) fordern eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten um gegen Übergriffe der Polizei auf Demonstrationen vorgehen zu können. Wie stehen Sie dazu?
Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für die Polizei lehne ich ab. Die bestehenden Regeln sind ausreichend und haben sich bewährt. Es gibt keinerlei Belege für eine deutliche Erleichterung der Ermittlungsarbeit. Eine individuelle Kennzeichnungspflicht würde nur die Privatsphäre der Polizeibeamten weiter einschränken und wäre geeignet, ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien zu gefährden. Dem Staat obliegt eine Fürsorgepflicht, die dazu führt, dass er seine Beamten vor möglichen Bedrohungen schützen muss.
Mit freundlichen Grüßen
André Trepoll