Frage an André Trepoll von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Trepoll
Innerhalb kurzer Zeit muss sich die Härtefallkommission nunn zum 2. Mal mit einem Abschiebungsversuch der Ausländerbehörde befassen.
Mit großer Betroffenheit muss ich feststellen, dass es sich in beiden Fällen um gut integrierte junge Menschen handelt. Im Fall von Ayo ist der Vater eingebürgert worden. Zählt Artikel 6 unseres Grundgesetzes für deutsche Neubürger nicht?
Sind die Informationen für Neubürger so unzureichend, dass anscheinend (häufiger) versäumt wurde, für die Kinder ebenfalls die Einbürgerung zu beantragen?
Warum kann man Kinder von eingebürgerten Deutschen nicht ebenfalls einbürgern, wenn sie es wünschen? Das ging doch bei polnischen Staatsbürgern deutscher Abstimmung doch auch.
Ayo ist gut integriert, wie man an den Bemühungen seiner Mitschüler und Sportsfreunde aus Presemeldungen erkennen kann, außerdem noch gut begabt und strebt sein Abitur an.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/schueler-kaempfen-per-facebook-gegen-abschiebung-eines-klassenkameraden-a-873353.html
Einerseits beklagen Politiker, dass wir zu wenig Kinder haben, andererseits weist man Jugendliche, die gewillt sind hier zu leben, einfach ab, obwohl erkennbar ist, dass sie in ihrer
Heimat keine unterhaltspflichtigen Familienmitglieder haben; denn Ayos Vater lebt hier.
Sehen Sie eine Möglichkeit, solche Fälle wie diesen hier, künftig zu vermeiden?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
leider ist mir der konkrete Sachverhalt nicht vollständig bekannt. Die Ausländerbehörde muss sich aber genauso wie die Bürgerschaft an die bundesrechtliche Gesetzgebung halten. Für spezielle Einzelfälle haben wir aber die Möglichkeit der Härtefallkommission geschaffen. Ohne weitere Informationen kann ich ihnen aber keine genaueren Auskünfte geben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Trepoll