Frage an André Schollbach von Andrea K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schollbach
Die SBG gGmbH unter der Leitung von Herrn Dr. Ch. Striefler hat im März 2016 eine Softwarelösung für die Bewirtschaftung der Schlösser und Burgen in Betrieb genommen.
Kostenpunkt ca. 450.000 EURO.
Im Februar 2018 lässt die SBG erneut ausschreiben für eine neue Softwarelösung zum selben Zweck.
Gleichzeitig lässt die SBG ein Gutachten erstellen über die bereits im Einsatz befindliche Software. Der IHK Gutachter kommt zum Schluss, dass keine gravierende Mängel vorherrschen, sondern dass die SBG das zur Abnahme bereitstehende System abnehmen kann. Nebenbemerkung: Hr. Dr. Striefler hat die Projektleiterin des Kassenprojekts im Juli 2016 fristlos gekündigt und personell nicht ersetzt; Nebenbemerkung-2, der Kündigung wurde gerichtlich erfolgreich widersprochen.
Nun also gibt die SBG wieder mehrere Hunderttausend EURO aus, ohne die eigenen Hausaufgaben zu machen.
Eine Anfrage an die Referatsleiterin Gabriela Altmeyer um Klärung wurde mit einem 2 Zeiler abgefertigt. Siehe Link unten zu den Dokumenten.
Offenbar kann sich der Freistaat Sachsen und seine gGmbH leisten, so mit Steuergeldern umzugehen.
Hier scheint man wieder erfolgreich die personellen Schwächen in der Verwaltung der eigenen Betriebe kaschieren zu wollen.
Für weitere Auskünfte und Dokumentation können Sie sich jederzeit an mich wenden: andrea.keller@merces.de
Freundlichst
A. K.
Geschäftführer merces GmbH, Dresden Neustadt.
Den wesentlichen Teil des Schriftwechsels finden Sie hier:
https://c.gmx.net/@598139656638300538/gp1_TetUScWYTw-nFzoXpA
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich Ihres Fragegegenstandes bitte ich Sie um Verständnis, dass eine rechtliche Würdigung, zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem gegebenen Kenntnisstand, über die offensichtlich noch laufende Auseinandersetzung Ihres Unternehmens mit der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH durch ein Mitglied des Landtages nicht zulässig wäre.
Um eine weiterreichende Bewertung des Sachverhaltes, einschließlich der genannten Neuausschreibung seitens der SBG gGmbH zu ermöglichen, werde ich mich mit einer kleinen Anfrage an die Sächsische Staatsregierung wenden.
Die Überprüfung ob hier tatsächlich eine Verschwendung von Steuergeldern in der von Ihnen genannten Höhe vorliegt, obliegt letztlich dem Sächsischen Rechnungshof. Eventuell sollten Sie also in Erwägung ziehen, sich mit Ihrer Anfrage direkt an den Sächsischen Rechnungshof zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
MdL André Schollbach