Frage an André Martens von Jocelyne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Aufgrund eines Verstoßens gegen das Informationsfreiheitsgesetz durch den Bundesminister Philipp Rösler im Rahmen des milliardenschweren CERN-Neutrinoexperiments habe ich eine Petition am 11.08.13 beim Bundestag eingereicht, die unter Petitions-ID 44983 erfasst wurde. Der Text der Petition habe ich im Internet unter folgendem Titel veröffentlicht:
„CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013“
wobei der Bundestag beschließen möge, dass die in einer Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler vier gestellten fachlichen Fragen zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation der endgültigen Messergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments amtlich noch beantwortet werden, da seine untergeordnete Behörde PTB diese Fragen nicht zu beantworten vermochte. Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat. Es besteht hier der dringende Verdacht, dass das Bundesministerium Manipulationen der Messergebnisse zur umstrittenen Interpretation des Experiments stützt.
Der Petitionsausschuss hat eine Veröffentlichung der Petition mit dem fadenscheinigen Argument abgelehnt, dass sie nur bei Anliegen von allgemeinem Interesse erfolgt bzw. wenn eine sachliche Debatte zu erwarten sei.
Geht es denn der Allgemeinheit nicht an, ob der Staat die geltenden Gesetze respektiert oder nicht?
Ist die Verwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe kein Anliegen der Allgemeinheit? Ab wie viele Milliarde Steuergelder dürfen sich die Bürger erkundigen, ob sie sachgemäß und kompetent verwendet wurden?
Ist der Petitionsausschuss nicht in der Lage, die Sachlichkeit der Teilnehmer im Internet-Portal des Bundestages durchzusetzen?
Ich halte diese Entscheidung des Petitionsausschusses für eine Zensur und eine Unterdrückung der öffentlichen Debatte. Inwieweit können Sie sich für eine Veröffentlichung dieser Petition einsetzen?
Sehr geehrte Frau Lopez,
vielen Dank für die Frage und vor allem für den Hinweis, dass unser Petitionssystem funktional kaputt ist.
Wir Piraten haben dieselben Probleme wie Sie auch. Erst kürzlich haben wir versucht, den Bundestag per Petition dazu zu bringen, sich mit einer eventuellen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Überwachungsprogramm Tempora zu beschäftigen. Sie ist mit der Begründung abgelehnt worden, dass weder eine lebhafte, noch sachliche Diskussion zu erwarten sei. Das Antwortschreiben des Petitionsausschusses:
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2013/08/Ablehnung-Tempora.pdf
Natürlich müssen Bürger in die Lage versetzt werden, umfangreiche Ausgaben von Steuergeld wie in Ihrem geschilderten Fall oder eben Verstöße gegen Gesetze wie in unserem Fall wirkungsvoll hinterfragen zu können.
Unser Petitionssystem ist ein reines Bittstellersystem, das nur genehme Fragen zulässt. Es ist komplett zahnlos.
Ich kann übrigens nicht verstehen, warum man überhaupt diese vorgeschaltete Filterfunktion braucht. Warum lässt man nicht einfach die Bürger entscheiden, welche Petitionen wichtig sind? Im Bundestag werde ich mich definitiv für bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten einsetzen. Ein guter Einstieg hierfür ist z.B. unsere Open-Antrag-Plattform, die jedem Bürger erlaubt, den Werdegang eines eingereichten Antrags an unsere Fraktion transparent zu verfolgen. Link: http://openantrag.de/
Viele Grüße
André Martens