Frage an André Berghegger von Hartmut B. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Berghegger,
trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen.
Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten lediglich einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159€ für 120 Monate.
Bereits heute errechnet sich anhand des Statistischen Bundesamtes ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte (ca. 1.000,00€). Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.
Wie sie ja anläßlich Ihrer Kandidatur für den Bundeswahlkampf 2021 gesagt haben, wollen Sie sich um die Themen kümmern, die die Menschen vor Ort bewegen. Dieses Thema bewegt viele Menschen und wir hatten bereits in 2019 bei einem kurzen persönlichen Kontakt in Wellingholzhausen darüber gesprochen.
Ich habe deshalb an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Frage:
Wie wurde seinerzeit der Freibetrag von 159€ ermittelt?
Sehr geehrter Herr Bodenstein,
vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben.
Wie in meiner Antwort auf Ihre letzte Anfrage angekündigt, hat die Bundesregierung eine Lösung erarbeitet, um Beitragszahler im Rentenalter zu entlasten. Dies gilt gerade auch, wenn durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge gezielte Vorkehrungen für eine gute Rente getroffen wurden.
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) haben wir daher eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen: Mit dem Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Der dynamisierte Freibetrag bildet sich nach § 18 SGB IV aus einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße. Damit liegt der Freibetrag 2020 bei 159,25 Euro.
Das bedeutet damit vor allem eine Entlastung für jene, die eine kleine Betriebsrente erhalten (60 Prozent der Betriebsrentner zahlen künftig höchsten noch die Hälfte ihrer bisherigen Beiträge). Durch den für alle geltenden Freibetrag profitieren aber auch diejenigen, deren Bezüge darüber liegen.
Das ist eine gute Lösung, weil damit alle Betriebsrentner spürbar entlastet werden konnten – besonders die Betroffenen mit kleinen Renten – und gleichzeitig die Entlastung so gestaltet wurde, dass sie für alle Generationen von Beitragszahlern verträglich ist.
Sehr geehrter Herr Bodenstein, in meiner Antwort auf Ihre letzte Anfrage habe ich bereits darauf hingewiesen, dass für jedwede Entlastungsmaßnahme eine seriöse Gegenfinanzierung nötig ist. Die durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz genannten Entlastungen führen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zu Mindereinahmen von rund 1,2 Mrd. Euro jährlich. In diesem Jahr werden die Mittel hierfür aus der der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds übernommen. In den nächsten Jahren treten die Kassen schrittweise ein und müssen die Beitragsausfälle ab 2024 in voller Höhe tragen.
Viele Betroffene hätten sich noch mehr gewünscht. Das ist verständlich, aber schlicht nicht finanzierbar. Schließlich müssen die Beitragsausfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung auch von all den Beitragszahlerinnen und -zahlern mitgetragen werden, die selbst nur über niedrige Einkünfte verfügen. Auch mit Blick auf die Belastungen der jüngeren Generationen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden vorerst keine weiteren Entlastungen möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger