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André Berghegger
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Frage von Kathrin K. •

Frage an André Berghegger von Kathrin K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Berghegger,

ich habe mich mit dem Entwurf zur geplanten Masernimpfpflicht beschäftigt und habe dazu Fragen.

Im Entwurf heißt es "zur Prävention stehen gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln"- dazu meine Frage: Was heißt gut verträglich und wie oft treten schwere und schwerste Nebenwirkungen auf? Auf welche Zulassungsstudien greifen Sie zurück? Im Bundesgesundheitsblatt heißt es in der Ausgabe 12-2014 wörtlich: "Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden."

Wieso stehen keine Einzelimpfstoffe zur Verfügung? Inwiefern lässt sich das Ihrer Meinung nach mit den Grundrechten vereinbaren?

"Hochwirksam" - ebenfalls eine Frage der Definition. Eine Garantie für Nichterkrankung wird weder vom Hersteller noch von den Behörden gegeben. Wie kann es sein, das Impfstoffe zugelassen werden ohne das eine placebokontrollierte Doppelblindstudie gemacht wurde? Woher weiß man dann, das die Impfstoffe hochwirksam sind? Solche Studien werden vom Gesetzgeber bis heute nicht verlangt. Warum nicht? Laut offizieller Begründung sei es unethisch, da einer Versuchsgruppe der Wirkstoff absichtlich vorenthalten würde. Man geht also von vornherein davon aus, das die Impfstoffe auch schützen. Finden Sie es nicht wesentlich unethischer, eine ganze Bevölkerung mit einem Impfstoff durchimpfen zu wollen, von dem man nicht weiß, ob er schützt und was er sonst im Körper macht? Immerhin werden die Impfstoffe direkt in die Blutbahn gespritzt und umgehen damit erstmal sämtliche Abwehrmechanismen des Körpers. Woher weiß man, dass Geimpfte gesünder sind als Ungeimpfte? Welche Studien liegen dazu vor?

Danke für Ihre Beantwortung im voraus

MFG K. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kruse,

vielen Dank für Ihr Schreiben an mich und Ihre Fragen zum Masernschutzgesetz, die ich Ihnen gerne beantworte.

Mit dem Ausdruck "hochwirksam" soll die nachweislich sehr gute Wirksamkeit von Masernimpfstoffen herausgestellt werden. Seit der Einführung von Masernimpfungen ist die Zahl der registrierten Masernfälle in Europa stark zurückgegangen. In den 1990er Jahren wurden in Europa jährlich noch rund 400 Fälle pro Mio. Einwohner gezählt, seit der Jahrhundertwende sind es nur noch 8 bis 10 Fälle pro Mio. Einwohner.

Um als Impfstoff zugelassen zu werden, muss eine klinische Wirksamkeit nachgewiesen werden. Diese beruht auf dem Nachweis der Immunantwort durch Bildung von Antikörpern nach der Impfung (Seroprotektion). Die "echte" Wirksamkeit im Alltagsgebrauch, eine Masernerkrankung durch Impfung zu verhindern (Impfeffektivität), wurde 2011 in einer systematischen Übersichtsarbeit zusammengefasst. Dabei stellte sich heraus, dass unabhängig vom Impfalter (mindestens aber 9 Monate) und geographischer Region die Effektivität einer Masern-Impfstoffdosis im Durchschnitt 91% beträgt. In den in der Übersichtsarbeit ausgewerteten relevanten Studien ergab sich eine Spanne von 79% bis 99% Wirksamkeit. Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung wurde in dieser Übersichtsarbeit je nach Studie mit 93% bzw. 99% angegeben.

Maserninfektionen bei geimpften Personen treten überdies bislang sehr selten auf. Der überwiegende Anteil der Masernfälle in Deutschland betrifft laut Meldedaten des Robert Koch-Institutes Nicht-Geimpfte und einmalig Geimpfte. Allerdings kann keine Impfung eine 100%ige Wirksamkeit garantieren. Die zweifache MMR-Impfung verhindert jedoch bei 93 bis 99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Diese Daten führen zu der Bewertung des Impfstoffes als "hochwirksam".

Den Nachweis der Wirksamkeit und Verträglichkeit muss der pharmazeutische Unternehmer in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. Eine sogenannte positive Nutzen-Risiko-Bewertung ist Voraussetzung dafür, dass ein Impfstoff zugelassen wird: Die Zulassung von Impfstoffen zur Anwendung am Menschen erfolgt auf der Basis klarer gesetzlicher und regulatorisch-wissenschaftlicher Vorgaben. Um zu einem fundierten Urteil zu gelangen, müssen alle mit dem Zulassungsantrag eingereichten Daten einer eingehenden Überprüfung nach aktuellem Stand der Wissenschaft unterzogen werden. Dabei ist die Bewertung der klinischen Daten von elementarer Bedeutung.

Die Bewertung neu zugelassener Impfstoffe bezüglich ihrer Sicherheit endet nicht mit der Zulassung. Die Erhebung des Nebenwirkungsprofils von Impfstoffen fußt grundsätzlich auf drei sich gegenseitig ergänzenden Datenquellen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird die Sicherheit des Impfstoffes zunächst in der "Präklinik" und während der klinischen Erprobung am Menschen untersucht. Nach der Zulassung gibt es während der breiten Anwendung des Impfstoffs in der Bevölkerung eine Überwachung der im zeitlichen Verlauf mit der Impfung aufgetretenen unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die vom Paul-Ehrlich-Institut kontinuierlich registriert und auf ihren kausalen Zusammenhang mit der Impfung hin ausgewertet werden.

Auch auf Ihre Frage nach der Verfügbarkeit von Einzelimpfstoffen möchte ich eingehen. Es ist richtig, dass wenn das Gesetz am 1. März 2020 in Kraft tritt, in erster Linie ein Dreifachimpfstoff zur Verfügung steht. Das Gesetz sieht dessen Anwendung nicht zwangsläufig vor, allerdings gibt es gegenwärtig kein Unternehmen, das einen Einzelimpfstoff in ausreichender Zahl produziert. Es gibt zugelassene Mono-Impfstoffe gegen Masern, diese werden jedoch aktuell angesichts der hohen Nachfrage nach Kombinationsimpfstoffen, wie dem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) nicht hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Berghegger, MdB