(...) Eltern, deren Kinder in Einrichtungen privater, öffentlich geförderter Träger betreut werden, wird der Zugang zu der Erstattung hingegen erschwert bzw. (...) Ein gängiges Argument ist, dass solche Einrichtungen von der Befreiung der Elternbeiträge ausgeschlossen sind, die zusätzliche Bildungsangebote anbieten, die nicht separat abgerechnet werden. (...) Meine Frage an Sie, Herr Kirci, lautet, ob das Gesetz von der Politik bewusst so verfasst wurde, dass Eltern finanziell benachteiligt werden, weil sie mit eigenen finanziellen Zusatzmitteln (private Träger verlangen regelmäßig mehr, als ein "öffentlicher Kindergarten") für eine bessere frühkindliche Bildung sorgen? (...) Um die Situation zu veranschaulichen: das gleichaltrige Kind einer anderen Familie aus unserem Mehrfamilienhaus geht in eine Einrichtung kirchlicher Trägerschaft und die Familie zahlt keine Elternbeiträge mehr. Unser Kind geht in die private (öffentlich geförderte) Einrichtung und wir müssen weiterhin 305€ Elternbeitrag zahlen plus die zusätzlichen Kosten, die die private Einrichtung erhebt, was sich im Monat auf ca 500€ summiert. (...)