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Frage von Elena H. •

Frage an Alptekin Kirci von Elena H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Kirci,

die kostenfreie Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren war ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD und wurde mit Wirkung zum 1.8. in einem Gesetz beschlossen.

Eltern, deren Kinder in Einrichtungen privater, öffentlich geförderter Träger betreut werden, wird der Zugang zu der Erstattung hingegen erschwert bzw. verweigert. Ein gängiges Argument ist, dass solche Einrichtungen von der Befreiung der Elternbeiträge ausgeschlossen sind, die zusätzliche Bildungsangebote anbieten, die nicht separat abgerechnet werden. Als Folge wird unsere KiTa bisher von der Regelung ausgeschlossen, da z.B. Yoga und Englisch in der Immersionsmethode Teil der Betreuung ist.

Meine Frage an Sie, Herr Kirci, lautet, ob das Gesetz von der Politik bewusst so verfasst wurde, dass Eltern finanziell benachteiligt werden, weil sie mit eigenen finanziellen Zusatzmitteln (private Träger verlangen regelmäßig mehr, als ein "öffentlicher Kindergarten") für eine bessere frühkindliche Bildung sorgen? Sollte es nicht Ziel der Politik sein, Eigenverantwortung zu fördern? Als Folgefrage interessiert mich, mit welchem Hintergrund diese Regelung vorgenommen wurde, statt eine ungeschränkte Befreiung zu gestalten?

Um die Situation zu veranschaulichen: das gleichaltrige Kind einer anderen Familie aus unserem Mehrfamilienhaus geht in eine Einrichtung kirchlicher Trägerschaft und die Familie zahlt keine Elternbeiträge mehr. Unser Kind geht in die private (öffentlich geförderte) Einrichtung und wir müssen weiterhin 305€ Elternbeitrag zahlen plus die zusätzlichen Kosten, die die private Einrichtung erhebt, was sich im Monat auf ca 500€ summiert. Null Euro gegenüber 500 Euro, weil unsere Einrichtung keine Erstattung erhält, sondern sogar unter Hinweis auf einen Betrugsstrafbestand geradezu bedroht wird.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

die SPD will, dass Eltern weiter frei über die Art der Betreuung ihrer Kinder entscheiden, egal ob sie eine kommunale, kirchliche oder private Betreuungseinrichtungen wählen.

Freien Trägern, wie z.B. Elterninitiativen, kann das Land aber nicht verbieten, Gebühren zu erheben. Das Land knüpft die finanzielle Unterstützung dieser Kitas deswegen an die Bedingung, dass keine Elternbeiträge erhoben werden. Wenn der Träger also auf die Elternbeiträge verzichtet, bekommt er das Geld vom Land erstattet. Dass ein freier Träger trotzdem Gebühren verlangt, ist also allein seiner Kalkulation im Rahmen seines Geschäftsmodells, der Betreuungssituation oder anderen Faktoren, die sich aus der Betreuung ergeben, geschuldet. Gleichwohl steht der Nutzen für den Träger infrage, wenn er an seiner Gebührenerhebung festhält.

Ein Sonderfall sind auch Betriebskitas für die Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines bestimmten Unternehmens. Das Land ersetzt hier nur dann die Elternbeiträge, wenn das Unternehmen sich generell bereit erklärt, freie Betreuungsplätze auch an „betriebsferne“ Kinder zu vergeben. Kinder von Eltern also, die nicht bei diesem Unternehmen arbeiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Eltern auch keine Gebühren mehr für die Betreuung in der Tagespflege zahlen: Das Land übernimmt die Kosten für die Kindertagespflege dann, wenn die Tagespflege in einer Kommune den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz absichert, d.h. wenn in einer Kommune ohne Tagespflegeeinrichtungen nicht genügend Betreuungsplätze in Kindertagesstätten bzw. Kindergärten zur Verfügung stehen würden. Der Rechtsanspruch umfasst die Betreuung für täglich vier Stunden an fünf Tagen in der Woche. Für eine Betreuung über diesen Zeitraum hinaus in einer Tagespflegeeinrichtung können trotzdem Kosten anfallen. Das gilt auch dann, wenn durch die Tagespflege ein (gebührenfreier) Halbtagsplatz in einem Kindergarten ergänzt werden soll, z.B. durch eine Betreuung am Nachmittag.

Mit freundlichen Grüßen
Alptekin Kirci, MdL