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Alexandra Hiersemann
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Frage von Sabine K. •

Sind Sie dafür das die Bundesrepublik dem UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beitritt und dazu als Beobachterin an der Vertragsstaatenkonferenz im März 2022 in Wien teilnimmt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau. K.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) und der Vertragsstaatenkonferenz 2022. Auch wenn die Thematik nicht direkt meine Arbeit auf Landesebene als Abgeordnete des Bayerischen Landtags betrifft, möchte ich Ihnen gerne antworten.

Wie bereits die Bundestagsfraktion der SPD in einem Positionspapier im März 2020 unmissverständlich beschlossen hat, müssen wir uns für eine nuklearfreie Welt einsetzen, wofür notwendige und konkrete Fortschritte zur nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle unablässig sind. Auch die Kollegin Gabriela Heinrich, MdB, der SPD-Bundestagsfraktion hat im Rahmen der aktuellen Stunde am 29. Januar 2021 treffend dargestellt, dass eine Welt ohne Atomwaffen grundsätzlich ein sozialdemokratisches Ziel ist. Diese Position teile auch ich ausdrücklich.

Der AVV ist nun am 22. Januar 2021 in Kraft getreten und verbietet unter anderem die Entwicklung, die Produktion und den Einsatz von Atomwaffen. Auch Deutschland setzt sich bereits seit geraumer Zeit für die nukleare Abrüstung ein. Dennoch gibt es durchaus nachvollziehbare Gründe, warum Deutschland den AVV in seiner derzeitigen Form – genau wie einige andere Staaten, darunter auch viele europäische Partner und die USA – nicht unterschrieben hat bzw. unterschreiben konnte. Denn auch wenn wir die gleichen Ziele verfolgen, ist der Vertrag aus heutiger Sicht nicht mit den internationalen bündnispolitischen Verpflichtungen der NATO vereinbar. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages resümiert in einer Einschätzung, dass das Konzept sowie die Strategie der NATO im Widerspruch zu den Verpflichtungen des AVV stehen. Die NATO ist und bleibt jedoch auf absehbare Zeit ein essentieller Teil unseres Sicherheitsverständnisses für Deutschland und Europa.

Neben diesen vertragsrechtlichen Einwänden, die auch eine inhaltliche Begründung haben, bin aber auch ich der Überzeugung, dass Deutschland als Beobachter an der im nächsten Jahr (2022) stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz des AVV teilnehmen und dies von der nächsten Bundesregierung auch forciert werden sollte. Denn Staaten, die aufgrund anderer vertraglicher Verpflichtungen den AVV bisher nicht ratifizieren konnten (z.B. NATO-Bündnis), können so ihre Verbundenheit in der Sache Denuklearisierung signalisieren und den diplomatischen Prozess begleiten und befördern. Deutschland darf sich hier aufgrund vertragsrechtlicher Einwände nicht aus der Verantwortung nehmen. Wir müssen unserer politischen Verantwortung als Brückenschlager und Friedensstifter auf internationaler Ebene nachkommen und so zu einer friedlicheren, nuklear abrüstenden Welt beitragen.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen meine Position darlegen konnte, bedanke ich mich für Ihr Interesse und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Hiersemann, MdL