Frage an Alexandra Hiersemann von Giovanni D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hiersemann,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Daniele,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Wir, als BayernSPD-Landtagsfraktion, setzen uns bereits seit geraumer Zeit für mehr Transparenz und die Informationsrechte unserer Bürger:innen ein. An dieser Stelle möchte ich gerne auf meine Antwort zu einer ähnlichen Fragestellung hier auf der Plattform vom 8. Juni 2019 verweisen. Die BayernSPD-Landtagsfraktion hatte bereits 2012 einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz eingebracht, welches jedoch von den damaligen Regierungsfraktionen der CSU und FDP abgelehnt wurde. Gleichzeitig haben wir uns für die Erlassung von Transparenz- und Informationsfreiheitssatzungen in Kommunen und Bezirken eingesetzt (siehe dazu DRS. 17/15548, 17/15554 und 17/15557).
Natürlich sind wir auch heute weiterhin diesem politischen Ziel verbunden und haben dementsprechend im Jahr 2020 erneut einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz (DRS. 18/10684) eingebracht. Wie der Gesetzentwurf ausführt, ist unser Ziel, „das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend, d.h. ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, zu gewähren und dabei gleichzeitig die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter zu schützen.“ Dies soll gemäß unseres Gesetzentwurfs möglichst barrierefrei und leicht zugänglich über eine elektronische Plattform geschehen, auf der Informationen bereitgestellt und abgerufen werden können. Denn der Zugang zu Informationen ist für unsere Bürger:innen von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie zu gewährleisten. Entscheidungsgrundlagen und Pläne müssen zugänglich sein, um unsere Bürger:innen vollumfänglich in die (politischen) Prozesse einzubinden. Der damalige Fraktionsvorsitzende Horst Arnold, erklärt zudem die besondere Relevanz der Thematik in Zeiten einer globalen Pandemie: "Bürgerinnen und Bürger haben gerade in Pandemiezeiten Anspruch darauf, sich umfassend über die Vorhaben und Entscheidungen der Behörden zu informieren. Vor dem Hintergrund administrativer Pandemiebekämpfung und der Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung ist Transparenz derzeit wichtiger denn je!" Allerdings wurde auch dieser parlamentarische Vorstoß der BayernSPD-Landtagsfraktion von den Fraktionen der CSU, den Freien Wählern sowie der AfD abgelehnt.
In der Hoffnung, dass Ihnen diese exemplarischen Ausführungen gezeigt haben, dass wir die Informationsrechte in Bayern sehr ernst nehmen, bedanke ich mich für Ihre Frage und darf Ihnen versichern, dass wir uns selbstverständlich auch weiterhin für diese Anliegen einsetzen und die Forderung eines Informationsfreiheitgesetzes in den parlamentarischen Diskurs einbringen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Hiersemann, MdL