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Alexandra Hiersemann
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Frage von Marlies F. •

Frage an Alexandra Hiersemann von Marlies F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Seit 2014 helfe ich ehrenamtlich Flüchtlinge u. Asylsuchende. Ist es richtig, dass es keine Möglichkeit gibt, um bereits 2014 'illegal' (=ohne Arbeitsvisum) eingereiste Flüchtlinge (Nigeria u. a. Ethnien) bei negativen Ausgang d. Asylverfahrens vor der sofortiger Abschiebung ins Heimatland zu schützen, obwohl diese seit 2014/15 in Vollzeit unbefristet, qualifiziert beschäftigt sind (> 60 Mon. Aufenthalt bei Vollzeit-Beschäftigung), deren Identifikation klar ist u. sie gut integriert sind? D.h. der Kriterien-Katalog d. § 60 AufenthG wird bis auf den Duldungs-Begriff vollständig erfüllt. Mit der Novellierung d. § 60, ab 1.1.2020, erhalten Personen, bei Erfüllung d. Kriterien-Kataloges (= Vorliegen v. 12 Mon. Duldung bei 18 Mon. Beschäftigung ( TZ 35 Std.) 30 Mon. weitere Duldung (18+30 =48 Mon. Aufenthalt) bzw. bei Ausbildung (3+2 Regelung = 60 Mon. Aufenthalt). Personen des o.g. Beispiels (> 60 Mon Vollzeit-Beschäftigung = Aufenthaltsgestattung) werden jedoch sofort abgeschoben (Bayern). Real heißt das: (bei jeweils fehlendem Arbeitsvisum): 60 Mon. Vollzeitbeschäftigung = Abschiebung, hingegen 12 Mon. TZ-Beschäftigung od. Ausbildung = weitere Duldung! Dies ist weder für die Betroffenen selbst, noch für deren AG, noch für uns Helfer zu verstehen. Es widerspricht jeglichem Rechtsempfinden und ist geradezu paradox. Warum gibt es (angeblich od. tatsächlich) bisher keine Regularien für sogenannte 'Altfälle', die sich seit ihrer (formal unkorrekten) Einreise als gut integrierte Steuerzahler und begehrte Arbeitskräfte für unsere Gesellschaft, d.h. auch für unsere Finanz- und Rentenkassen bewährt haben? Wie würden Sie sich für derartige Fälle einsetzen? Welche Lösungs-Alternativen werden Sie dem Petitions-Ausschuss, Ihrer Partei und dem/den Parlament(en) empfehlen?

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Danke für eine zeitnahe Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen
M. F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Lösung des Falls, den Sie schildern, bedarf es eines genaueren Blicks auf den Einzelfall. Dafür würde ich Sie bitten, Kontakt mit meinem Büro unter alexandra.hiersemann.sk@bayernspd-landtag.de aufzunehmen, damit wir auf direktem Weg eine Lösung finden können.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Hiersemann