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Alexandra Hiersemann
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Frage von Markus K. •

Frage an Alexandra Hiersemann von Markus K. bezüglich Finanzen

Liebe Frau Hiersemann,

in Ihrer Antwort an Frau Haufe sprechen Sie das Landes-Pendlergeld an.

Was verstehen Sie darunter? Sind dadurch endlich Entlastungen für Geringverdiener zu erwarten?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kaiser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kaiser,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Pendlergeld.

Ich setze mich mit der SPD-Landtagsfraktion für eine Entlastung der bayerischen Pendler ein, von der drei Viertel aller Beschäftigten in Bayern profitieren könnten.

Der von meiner Fraktion propagierte Gesetzentwurf mit einer sozial gerechten Staffelung orientiert sich am Vorbild Österreichs, in dem sechs Bundesländer - neben einer steuerlichen Regelung auf Bundesebene - Zuschüsse für Pendler aus Landesmitteln gewähren. Durch die Verabschiedung eines dementsprechenden Gesetzes würde die gesetzliche Grundlage für ein Landespendlergeld vom 1. bis zum 20. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geschaffen. Nach der Veränderung der Pendlerpauschale auf Bundesebene sind ja bekanntlich die ersten 20 Entfernungskilometer nicht mehr steuerlich absetzbar.

Da das Bayerische Pendlergeld, so die Planung meiner Fraktion, als Zuschuss gewährt würde, ergäbe sich der Vorteil, dass gerade Bezieher niedriger Einkommen gezielt und stärker gefördert werden könnten. Im Unterschied zu der über die steuerliche Abzugsfähigkeit wirksamen Entfernungspauschale (ab dem 20. Km) würden vom Pendlergeld daher vor allem die Erwerbstätigen profitieren, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen und damit bei der Entfernungspauschale - gleich ab welchem Km - leer ausgehen, weil sie auch keine Steuern sparen können.

Meine Fraktion wird nach der Neuwahl des Landtags sofort einen dementsprechenden Gesetzentwurf einbringen, der noch im Dezember 2008 verabschiedet werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Hiersemann