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Alexandra Geese
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Alexandra Geese von Reinhard G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Alexandra Geese,

heute kommen Verbraucher immer mehr in direkten Kontakt mit Nanopartikeln. Diese können in den Körper gelangen und ihn schädigen. Hier gibt es viele warnende Stimmen, zum Beispiel die des BUND. (Bund für Umwelt und Naturschutz)

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/nanotechnologie_alltag_broschuere.pdf

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/nanotechnologie_aus_dem_labor_auf_den_teller.pdf

Schädigungen am Erbgut, Entzündungen und Organschäden könnten laut BUND die Folge sein.

Wie ist hier der aktuelle Stand der Gesetzgebung?

Werden (oder – Wann werden) alle Produkte mit Nanotechnologie genau gekennzeichnet?

Wie kann eigentlich kontrolliert werden, welche Nanopartikel sich in einem Produkt befinden? Finden solche Kontrollen statt?

Sehen sie eine Gefahr, dass Nanopartikel, die in die Umwelt gelangen, nicht nur den ursprünglichen Verbraucher schädigen?

Wie wird die Herstellung und weitere Verarbeitung von Nanopartikeln überwacht?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für Ihre Frage zur Regulierung von Nanotechnologie in Deutschland. Dieses Thema hat den Bundestag und die grüne Bundestagsfraktion in der Wahlperiode (2009-2013) beschäftigt. Ich beziehe mich in meiner Antwort deshalb vorrangig auf den damals von der grünen Fraktion eingebrachten Antrag. Dieser fasst die grüne Position zum Thema Nanotechnologie übersichtlich zusammen. Sie können den Antrag unter diesem Link auch direkt aufrufen: https://dserver.bundestag.de/btd/17/095/1709569.pdf
Wir haben uns damals unter anderem an dem beachtenswerten Sondergutachten des Sachverständigenbeirats für Umweltfragen orientiert, das Sie hier finden: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2008_2012/2011_09_SG_Vorsorgestrategien_fuer_Nanomaterialien.html
Für eine Übersicht zum aktuellen Stand der politischen Umsetzung einer vorsorgeorientierten Regulierung von Nanotechnologie auf EU-Ebene kann ich Ihnen die Zusammenstellung der EFSA (Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde) sowie die Seite der Europäischen Beobachtungsstelle für Nanotechnologie bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) empfehlen, die Sie hier aufrufen können:
https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/nanotechnology
https://euon.echa.europa.eu/de/home bzw. https://euon.echa.europa.eu/de/food
Mögliche negative Auswirkungen von Nanopartikeln auf die Umwelt lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen, wo es sich um bisher nicht bekannte Stoffe mit teilweise neuartigen Eigenschaften handelt. Auch deshalb stehen wir seit 2012 für die Melde-, Prüf-, Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten ein, die immerhin zum Teil in den letzten Jahren eingeführt wurden.
Ob mit einem natürlichen Abbau der Nanopartikel in der Umwelt zu rechnen ist, muss für jeden Stoff bzw. jede Stoffgruppe einzeln überprüft werden. 2012 haben wir beispielsweise den Verkauf von antibakteriell ausgerüsteten Textilien, die beim Waschen Nanosilber-Partikel abgeben, abgelehnt, weil keine entsprechenden Studien vorlagen. Inzwischen wurde gezeigt, dass Nanosilberpartikel die biologische Aktivität der Bakterien in einer Kläranlage nicht beeinträchtigen, sondern im Klärschlamm gebunden werden. Welche Auswirkungen allerdings das Ausbringen dieses Klärschlamms auf die biologische Aktivität in Böden hat, ist offenbar wiederum noch eine offene Frage. Die so ausgerüsteten Textilien unterliegen inzwischen der Biozid-Verordnung und sind kennzeichnungspflichtig.
Mit freundlichen Grüßen 
Alexandra Geese

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