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Alexander Schweitzer
SPD
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Frage von Uwe C. •

Warum haben Sie und Ihre Partei den Vorschlag der AfD zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Bürger und Steuerzahler abgelehnt?

Quelle:

https://landtag-rheinland-pfalz.media.video.taxi/watch/7XImPJaLhC9w ab 3 Std 19 Min.

Außer in Rheinland-Pfalz, werden in keinem anderen Bundesland wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben, die eine beträchtliche finanzielle Belastung für die Bürger darstellen.

Die AfD-Fraktion hat, der oben angeführten Quelle zu Folge, einen Antrag im Landtag zur Abschaffung dieser Ausbaubeiträge gestellt.

Warum hat die SPD geschlossen gegen diese finanzielle Entlastung der Bürger gestimmt?

Gerade unter Führung Ihrer Partei wurden in den letzten Jahren hunderte Millionen Steuergelder der Bürger vergeudet z.B. am Nürburgring, Hahn, Schlosshotelaffäre und, ....

Ihre "Diäten" haben sie sich in den letzten 2 Jahren um über 10% erhöht, also aktuell über 700€ mehr monatlich. Quelle: Homepage Landtag

Gleichzeitig lehnen sie eine Entlastung (Wegfall der Ausbaubeiträge) der Bürger, die dies bezahlen müssen, als einziges Bundeland ab!

Haben Sie diesen Antrag abgelehnt, nur weil er von der AfD kam?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.

Als Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz möchte ich Ihnen meine Sicht kurz erläutern. Die Straßenausbaubeiträge, auch als wiederkehrende Straßenausbaubeiträge bezeichnet, dienen aktuell dazu, die kommunalen Straßen zu erneuern. Somit profitieren Eigentümer und Bewohner, welche direkt betroffen sind, von einer Wertsteigerung ihres angrenzenden Grundstücks und höheren Komfort und werden deshalb angemessen an den Kosten des Ausbaus beteiligt, da dies gerechter ist, als die Kosten für einen Straßenzug in einem Ort auf die Allgemeinheit umzulegen. 

Trotzdem ist es wichtig zu betonen, dass die Eigentümer der Grundstücke nicht alleine die Kosten für den Ausbau tragen müssen und somit nicht alleine gelassen werden. Die Finanzierung wird aktuell zwischen 20 und 70 Prozent über Steuermittel finanziert.

Des Weiteren wurde mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Mai 2020 entschieden, dass ab dem Jahr 2024 wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Somit werden unzumutbare Belastungen durch einmalige Beiträge in erheblicher Höhe vermieden. Zudem stehen dem Bürger durch die Möglichkeit auf Stundung, Ratenzahlung und dem Erlass der Beitragsschuld weitere Möglichkeiten zur Verfügung, welche individuell Milderung herbeiführen.

Die Sanierung von kommunalen Straßen ist und bleibt in der Hoheit der einzelnen Kommunen. Das System der Straßenausbaubeiträge hat sich in Rheinland-Pfalz bewährt und findet auch die Unterstützung der rheinland-pfälzischen Kommunen. Eine komplette Abschaffung wäre weder gerecht noch zweckmäßig.    

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schweitzer, MdL

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