Frage an Alexander Schweitzer von Carl-Bernhard von H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schweitzer,
Sie haben auf Twitter am 20.06. veröffentlicht, dass der Bundesjustizminister sehr sachlich argumentiert und die Vorratsdatenspeicherung "komplexer" sei, als von den meisten unterstellt.
Als Rechtsanwalt habe ich es sehr häufig mit äußerst sensiblen Daten von Mandanten zu tun und ich bin Geheimnisträger. Ich habe die Befürchtung, dass die Speicherung von Daten dazu führt, dass auf Daten der Kommunikation zwischen Mandanten und mir zugegriffen werden wird. Schon allein deshalb, aber auch, weil eine anlasslose Massenspeicherung in mein Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingreift, halte ich die nun geplante VDS für verfassungswidrig.
Ich möchte Sie daher fragen, welche Haltung Sie zu der geplanten Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung haben.
Ganz konkret: Sind Sie dafür oder dagegen?
Sollten Sie - was ich nicht hoffe - dafür sein, würde ich Sie bitten zu erläutern, weshalb eine solche anlasslose Datenspeicherung -entgegen der Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht gegen die Verfassung und nicht gegen Europarecht verstößt.
Bitte erläutern Sie mir auch, wie meine Mandanten und ich davor geschützt werden, dass auf Daten die gespeichert werden nicht zugegriffen werden kann. Gilt der Schutz auch für alle meine Handys und Privatanschlüsse? Denn auch dort rufen meine Mandanten an.
Mit freundlichen Grüßen
Carl-Bernhard von Heusinger
Rechtsanwalt