Frage an Alexander Saipa von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Saipa,
bei der Festlegung der Höhe der Beamtenbesoldung in Niedersachsen im Jahre 1957 wurde die Besoldung entsprechend einem fiktiven Arbeitnehmeranteil um sieben Prozent gesenkt. Diese eingesparten Landesmittel wurden leider nie zurückgestellt. D.h., die Bezüge der Landes- und Kommunalbeamten in Niedersachsen liegen um rund 8% hinter den der Angestellten zurück. Durch den Wegfall der jährlichen Sonderzahlungen bei den Landes- und Kommunalbeamten 7verdoppelt sich diese Besoldungskürzung.
Nun sollen auch noch die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen im Verhältnis zu den Bezügen der Angestellten zeitlich verschoben werden.
Soll denn die Sanierung des Landeshaushalts überwiegend zu Lasten der niedersächsischen Beamten gehen??