Frage an Alexander S. Neu von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Neu,
meine Frage zielt auf den Fraktionszwang, der wohl doch vorhanden ist, obwohl jeder Abgeordnete nur nach seinem Gewissen handelt und nur diesem verpflichtet ist.
Die Bundeskanzlerin höchstpersönlich, hatte nämlich diesen Fraktionszwang im Zuge der Abstimmung „Ehe für alle“ aufgehoben.
Ich denke, das Sie sich sicherlich mal mit diesem Thema beschäftigt haben, da Sie ja wieder für den Bundestag kandidieren. Ich bitte daher um Ihre Meinung und Einschätzung dieser doch sehr sehr wichtigen Angelegenheit.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H. W.
Sehr geehrter Herr W.,
natürlich habe ich mich mit dem von Ihnen angesprochenen sog. "Fraktionszwang" (eig. Fraktionsdisziplin) beschäftigt. Ich stehe dazu wie folgt: Einerseits empfinde ich es als wichtig, dass man gewisse Ziele, Grundsätze und Positionen der eignen Fraktion teilt. Wäre man grundsätzlich und in vielen Punkten anderer Meinung, sollte man vielleicht seine Fraktionszugehörigkeit überdenken. Die Angehörigkeit zu einer Fraktion setzt ja eine gewisse gleiche Grundüberzeugung voraus. Zudem ist eine gewisse Planbarkeit im Abstimmungsverhalten schon wichtig, um Vorhaben auch umsetzen zu können. Jedoch ist kein/e Abgeordnete/r an Weisungen der eigenen Fraktion in irgendeiner Form gebunden, sondern er/sie ist letztendlich nur dem eigenen Gewissen unterworfen. Und genau das ist für mich der entscheidende Punkt. Ich kann von mir behaupten, dass ich in den letzten 4 Jahren immer nach bestem Wissen und Gewissen abgestimmt habe und dies auch weiterhin so handhaben werde. In einen wenigen Fällen habe ich auch gegen die Mehrheit meiner Fraktion gestimmt und diese Entscheidung zusätzlich in einer Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten begründet. Einen generellen Fraktionszwang lehne ich ab, weil er sich in meinen Augen nicht mit der Ausübung des freien Mandats vereinbaren lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander S. Neu