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Alexander-Martin Sardina
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Frage von Hubertus S. •

Frage an Alexander-Martin Sardina von Hubertus S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Sardina,

Am 13.12. 2007 verabschiedete die Hamburger Bürgerschaft das Glücksspielgesetz einstimmig mit allen Stimmen der CDU. Ich war in der Senatsloge als Besucher anwesend und sehr froh darüber, dass nun die damit verbundenen Suchtgefahren eingedämmt würden.

Gesetze regeln ja das Zusammenleben einer Gesellschaft und zeigen auf, wie sich die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft verhalten sollen. Aber bekanntlich nur dann, wenn der Gesetzgeber auch für die Einhaltung derselben Sorge trägt.

Im Wahlbezirk Hamburg Mitte treiben die illegalen Sportwettvermittler weiterhin mit Wissen und Duldung der Behörde für Inneres ihr Unwesen.

Kümmern Sie sich nach der Verabschiedung von Gesetzen nicht mehr um die Durchsetzung? Ist Ihnen das Wohl Ihrer Wähler gleichgültig?

Sollte es nicht so sein, so sagen Sie mir bitte, was können die interessierten Bürger für die Durchsetzung tun, da es der Gesetzgeber wohl nicht realisieren will oder kann?

Mit freundlichem Gruß

Hubertus Scholz

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Antwort von
CDU

Guten Tag Herr Scholz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Allerdings darf ich Sie gleich korrigieren, denn am 13. Dezember 2007 haben wir kein "Glücksspielgesetz" beschlossen, sondern es erfolgte ganz konkret die "Ratifizierung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Erlass des notwendigen Ausführungsgesetzes für Hamburg, zugleich Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens vom 13. Dezember 2006 ´Sportwetten und Lotteriewesen´ (Drucksache 18/5480). Ich erinnere mich gut an die Abstimmung (SPD und GAL haben sich jeweils enthalten) und habe übrigens aus voller Überzeugung meine Hand gehoben, wenn ich mich inhaltlich gleich einmal klar positionieren darf an dieser Stelle.

Vielleicht interessiert Sie übrigens thematisch in diesem Zusammenhang auch eine Schriftliche Kleine Anfrage von mir an den Senat vom 11. Juli 2006 mit dem Titel "Sportwetten im Internet im Spannungsverhältnis zwischen EU-Gemeinschaftsrecht (´Freizügigkeit von Dienstleistungen´) und dem deutschen Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) als gefährliche Konkurrenz für den Pferdesport-Standort Horner Rennbahn in Hamburg?" (Drucksache 18/4646), die Sie über die Parlamentsdokumentation (auch online) unter http://www.hamburgische-buergerschaft.de erhalten können.

Zudem muss ich hier auch einmal meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, wie sehr mein Team und ich im CDU-Wahlkreisbüro Hamburg-Horn überrascht sind, dass das ganze Thema "Regelung des Glücksspielwesens" seit Monaten eine derartig kontinuierliche Flut an Anfragen, Pressemeldungen und massiver Lobbyarbeit seitens privater Organisationen ausgelöst hat!

Jetzt konkret zu Ihrem Anliegen, welches ein Wichtiges ist, allerdings bringen Sie Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten etwas durcheinander. Sie schreiben (wenn ich Sie zitieren darf): "Gesetze regeln ja das Zusammenleben einer Gesellschaft und zeigen auf, wie sich die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft verhalten sollen. Aber bekanntlich nur dann, wenn der Gesetzgeber auch für die Einhaltung derselben Sorge trägt." - das ist so leider falsch: Die Hamburgische Bürgerschaft als Parlament, also Gesetzgeber, ist die Legislative - die Ausführung bzw. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen obliegt jedoch dem Senat als Regierung, also der Exekutive, der ausführenden Gewalt!

Das Wohl der Wählerinnen und Wähler ist meiner Partei, der CDU, und mir selbst natürlich keinesfalls gleichgültig. Allerdings bin ich der falsche Ansprechpartner, wenn Sie meinen, dass Gesetze oder gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden. Als Abgeordneter kann ich gar nichts machen, jedenfalls nicht mehr oder weniger als Sie selbst auch, nämlich mich an die zuständigen Stellen zu wenden. Ich bin nicht ganz sicher, welche staatliche Stelle ganz konkret die Einhaltung der Gesetzesvorgaben kontrolliert, da Sie den "Wahlbezirk Hamburg-Mitte" ansprechen. So etwas gibt es gar nicht. Bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 gibt es erstmals einen "Wahlkreis Hamburg-Mitte (Wahlkreis 1)". Dieser wiederum ist Teil des (Verwaltungs-) Bezirks Hamburg-Mitte. Insofern würde ich vermuten, dass gar nicht die Behörde für Inneres selbst verantwortlich ist, sondern das Ordnungsamt im Bezirksamt Hamburg-Mitte! Die Zuständigkeiten müssten Sie bitte am besten direkt erfragen; ich bin sicher, dass man Ihnen sowohl in der Behörde für Inneres eine entsprechende Auskunft geben wird wie auch im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die entsprechenden Telefonnummern gebe ich Ihnen hier aber gern:

Behörde für Inneres, Telefon (040) 42839-0 oder E-Mail an
poststelle@bfi-a.hamburg.de
und
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Bezirksamtsleiter Markus Schreiber, Telefon (040)
42854-3301 oder E-Mail an markus.schreiber@hamburg-mitte.hamburg.de

Wenn Sie also der Meinung sind, im Bezirk Hamburg-Mitte läuft etwas nicht gesetzeskonform, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Senatsstellen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort die Strukturen etwas erklären und weiterhelfen konnte. Zudem freue ich mich aber über wachsame und interessierte Bürger wie Sie, nur so kann unser Gemeinwesen funktionieren.

In diesem Sinne schon heute ein schönes Wochenende,
Ihr AMS