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Alexander-Martin Sardina
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Frage von Rave, C. •

Frage an Alexander-Martin Sardina von Rave, C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sardina,

bei den geplanten Änderungen werden im Gegensatz zu dem aktuell geltenden Wahlrecht Schwellenwerte eingeführt, die eine Änderung der von der Partei aufgestellten Listen extrem erschwert.

Kennen Sie Fälle aus anderen Ländern, wo trotz solcher Schwellenwerte noch der Wählerwillen durch Präferenzbildung bei der Personenwahl deutlich wird und es tatsächlich mal zu Änderungen gekommen ist?

Bei dem einzigen Fall, den ich aus Österreich kenne, war es nur eine pro Forma Änderung. Ansonsten glaube ich, dass diese neuen Schwellenwerte so hoch sind, dass es faktisch dazu kommt, dass dieser vor kurzem erst neu geschaffene Einfluß des Wählers wieder "abgeschafft" bzw. in die Bedeutungslosigkeit gedrängt wird.

Fragen:

1) Kennen Sie solche Fälle oder teilen Sie meine Einschätzung? Glauben Sie, dass es gelegentlich zu Änderungen in der Liste kommt (das war ja die Absicht bei der Einführung)?

2) Bisher war es guter Brauch bei Wahlrechtsänderung eine breite Basis unter den Parteien herzustellen. Darauf verzichten Sie/Ihre Partei bei diesen geänderten Plänen. Warum?

Vielen Dank.

Mfg

Christian Rave
(Wähler Bezirk Mitte)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rave,

lassen Sie mich eine Antwort auf Ihre zwei Fragen, für die ich mich natürlich zunächst einmal bei Ihnen bedanke, wie folgt versuchen - auch, wenn Sie das vielleicht nicht zu 100 % zufrieden stellen wird:

"Prognosen sind schwierig - insbesondere, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen." - Änderungen in der Liste sind auch künftig möglich, wenngleich nicht mehr in der gleichen Art wie nach dem derzeit noch geltenden Volksgesetz. Dieses ist nebenbei bemerkt längst nicht in allen Aspekten ein "Mehr an Demokratie", wie die Initiatoren gern propagieren (- klingt ja auch toll, dass muss ich zugeben -), sondern es ist in Teilen ganz einfach parteienfeindlich. Da können wir jetzt unterschiedliche Auffassungen haben, ob Sie dieser inhaltlichen Bewertung zustimmen würden oder nicht. Ich denke nur, dass bei der Entstehung des Grundgesetzes nicht ohne guten Grund viel Wert auf den Einfluss von Parteien bei der politischen Willensbildung gelegt wurde (Parteien als Filter von Partikularinteressen im Spannungsfeld von Gemeinschaftswohl und Individualismus). Artikel 21 (1) des GG hat nach wie vor seine Berechtigung, und u.a. deswegen wird es die von Ihnen angesprochene Änderung durch die CDU geben.

Grundsätzlich ist die Volksgesetzgebung gleichrangig mit der parlamentarischen Gesetzgebung. Gesetze aus der Bürgerschaft können jederzeit wieder verändert werden, dies gilt analog dazu im gleichen Maße auch für durch Volksgesetzgebung in Kraft getretene Gesetze. Über das Zustandekommen der Volksgesetzgebung habe ich mich bereits geäußert (siehe unten). Klare Fehler und juristische Unstimmigkeiten werden jetzt notwendigerweise korrigiert, ohne eine völlige Änderung des neuen Wahlrechts herbeizuführen, wie manche es hartnäckig immer wieder fälschlicherweise behaupten.

Ich wiederhole auch gern nochmals den Umstand, dass eigentlich nur die GAL konsequent unsere Punkte nicht mitträgt. Bei der SPD sieht es hingegen so aus, das diese offiziell sagt, sie wäre dagegen (weil es opportun ist, mit dem ´Volkswillen´ zu argumentieren, und weil sie als Oppositionspartei dadurch natürlich auf Wählerstimmen hofft) und die CDU würde "Volkes Wille" (allein der Begriff ist schräge - ein Volk hat nie nur einen Willen) mit Füßen treten. Hinter vorgehaltener Hand wird uns aber nach wie vor von Genossen gesagt, dass man sehr froh darüber sei, dass die CDU diese Änderungen jetzt vornehmen - und allein die Prügel dafür von den Gegnern kassieren - wird. Da ein solches unehrliches Verhalten nur noch bigott ist, sind wir von der CDU dazu übergegangen, dieses inzwischen auch klar beim Namen zu nennen. Sie machen sich dazu bitte Ihre eigenen Gedanken, ich bitte nur darum, dass Sie das alles dann differenziert bewerten. Hätten wir jetzt andere Rahmenbedingungen, z. B. eine Große Koalition in Hamburg, würden mit großer Wahrscheinlichkeit CDU und SPD gemeinsam die geplanten Änderungen gegen die GAL durchsetzen, denn inhaltlich wird ja alles von der SPD mitgetragen.

Im übrigen verweise ich auf meine ausführlichen Stellungnahmen zum Thema "Wahlrecht" und "Volksgesetzgebung" hier auf dieser sinnvollen Homepage vom 21.04.2005, 05.10.2005 und 06.10.2005; die dortigen Ausführungen habe ich mir eben alle selbst noch einmal durchgelesen und würde Sie bitten, diese einfach auch noch zur Kenntnis zu nehmen.

Einen schönen, wenn auch verregneten, Feiertag wünscht Ihnen

Ihr AMS