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Alexander-Martin Sardina
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Frage von Andreas S. •

Frage an Alexander-Martin Sardina von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bitte legen Sie Ihre Meinung zu den im Antrag des CDU Landesvorstands fuer den CDU Landesparteitag am 27Sep2005 geforderten inhaltlichen Aenderungen des Hamburger Wahlrechts (Buergerschaft resp. Bezirksversammlung) dar.
Bitte legen Sie auch Ihr diesbezuegliches Abstimmungsverhalten offen.
MfG,
Andreas Sittler

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Antwort von
CDU

Guten Tag Herr Sittler (auch wenn Sie mich nicht begrüßen, tu ich es bei meiner Antwort doch gern),

eine Frage wie die Ihrige an verschiedene CDU-Abgeordnete hatte ich schon längst erwartet, insofern herzlichen Dank dafür. - Leider konnte ich nicht eher antworten, da ich fast eine Woche eine defekte Festplatte im PC hatte.

Das Abstimmungsverhalten beim CDU-Landesausschuss am 27.9.2005, unserem "Parteitag", ist nicht geheim, insofern gibt es da nichts "offenzulegen". Da die Abstimmung zum TOP 2a) mit dem Titel "Das neue Wahlrecht für Hamburg: Grundsätze des Volksentscheids nicht ändern, aber notwendige Korrekturen vornehmen" offen erfolgte und fast alle Delegierten mit "ja" stimmten, ist es kein Geheimnis, dass auch ich - mit voller Überzeugung und ohne Bauchschmerzen - dem Antrag des Landesvorstandes zugestimmt habe.

Ich will hier gern die Gelegenheit nutzen, sehr ausführlich Stellung zu beziehen; darum hatten Sie ja mit Ihrer Frage auch gebeten. Vorweg aber einige mir wichtige Bemerkungen allgemeiner Art zu dem Thema:

Erstens finde ich Wahlkreise auf Bürgerschaftsebene (und nur dort) seit einigen Monaten und nach gründlicher Betrachtung aller Aspekte gut und sinnvoll. Das war nicht von Anfang an so; ursprünglich habe ich diese Idee nämlich strikt abgelehnt. Da ich mich aber immer bemühe, meine Entscheidungen gut vorzubereiten und möglichst alle Argumente mit einzubeziehen (auch die der Gegenseite), nehme ich mir die Freiheit, ggf. auch meine Meinung dann zu ändern. Aufgrund meiner Unterstützung von Wahlkreisen für die Bü ist mir auch schon viel Kritik aus der CDU entgegengeschlagen. Dass ich bei meiner jetzigen Position bleibe, sehen Sie daran, dass mein Abgeordnetenbüro jetzt schon "Wahlkreisbüro Hamburg-Horn" heißt und direkt im Wahlkreis Hamburg-Mitte 2 liegt. Ich hätte mir auch ein Büro schick an der Alster suchen können, habe mich aber bewusst für ein Büro in Horn entschieden. - Die Einführung von Wahlkreisen im Juni 2004 bedeutet aber für die nächste, 18. Legislaturperiode auch, dass sich die dann gewählten Abgeordneten noch mehr als jetzt schon um ihren Wahlkreis werden kümmern müssen. Wenn dann die unsägliche Diskussion um ein "Vollzeitparlament" versus "Teilzeitparlament" aufkommen wird, werde ich immer noch für 121 Teilzeitparlamentarier wie jetzt statt 71 Vollzeitpolitiker sein.

Zweitens glaube ich auch, dass die Initiative von "Mehr Bürgerrechte / Mehr Demokratie e. V." ursprünglich ehrlich gut gemeint gewesen ist und mit ihrem Entwurf eines Wahlrechts echte Verbesserungen schaffen wollte. Allerdings ist "gut gemeint" nicht immer auch "gut gemacht". So auch hier. Wie ist die ganze Sache denn in der Realität abgelaufen? Eine Gruppe findet sich zusammen und entwickelt einen Entwurf für ein neues Wahlrecht. Der Volksentscheid kommt zustande und mit ganz knapp erfüllten Vorgaben wird dieser neue Entwurf beschlossen. Jetzt höre ich schon die Aufschreie, es sei doch Volkes Wille gewesen. Formaljuristisch korrekt, aber durch sehr sehr viele Gespräche zu dem Thema "Wahlrechtsreform" weiß ich, dass der durchschnittliche Wähler das bisherige System ungefähr verstanden hatte, mit dem neuen aber hoffnungslos überfordert ist. Den Entwurf haben damals im Juni 2004 auch nur wenige Menschen wirklich gelesen, geschweige denn verstanden, jedenfalls fast keiner von denen, die damals bei mir am CDU-Infostand waren - bei den SPD-Kollegen war es meiner Erinnerung nach ähnlich (die Grünen und die FDP finden bei mir in Horn ganz einfach gar nicht statt, also hab ich da keine Einschätzung). Ein Grundproblem bei Volksentscheiden - die ich, wie bei einer anderen Frage hier bei abgeordnetenwatch.de schon ausgeführt (siehe unten), ablehne - ist schließlich auch der Umstand, dass dem Bürger nur eine Frage - oder in diesem Fall zwei Titel - vorgelegt werden und man sich dann nur mit "ja" oder "nein" dazu äußern kann. Eine differenzierte Wertung ist unmöglich. Auch verleiten gewisse Formulierungen oder Titel zu einem Abstimmungsverhalten, das man vielleicht nachher bereut: Der Satz auf dem Abstimmungszettel lautete damals "Stimmen Sie dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens ´Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg´ zu?". Ob das neue Wahlrecht denn wirklich "mehr Bürgerrechte" bedeutet, müsste vielleicht noch einmal hinterfragt werden, so wird dies zunächst einmal nur durch den Namen der Bewegung ("Mehr Bürgerrechte") suggeriert. Mein Lieblingsbeispiel aus einem Politik-Hauptseminar an der Uni zur Verdeutlichung des Problems ist immer das Folgende: Stellen Sie sich vor, es würde ein Volksentscheid statt finden mit der Frage "Wollen Sie, dass die Bundeswehr genauso gut bewaffnet ist wie die Streitkräfte in Frankreich?" und Sie könnte nur mit "ja" oder "nein" stimmen, wie würden Sie sich entscheiden? Die allermeisten Menschen, die nicht die Bundeswehr grundsätzlich eh schon ablehnen, würden vermutlich mit "ja" stimmen - und hätten sich dann für Atomwaffen in der Bundeswehr ausgesprochen, da Frankreich über eben diese verfügt. Ich weiß, das Beispiel hinkt etwas, okay, aber es verdeutlicht das Grundproblem, das ich oben ausgeführt habe. Ich bin fest überzeugt davon, dass längst nicht alle, die damals für das neue Gesetz gestimmt haben, dieses in seiner jetzigen Form auch wirklich so gewollt haben. Und nein, ich sage nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise zu dumm wären, sondern dass viele ob der Komplexität der Materie überfordert waren und noch sind: Wahlrechtsänderungen eignen sich als allerwenigster Gegenstand für einen Volksentscheid.

Drittens ist es so, dass ein Gesetz, was ganz konventionell in der Bürgerschaft entsteht, diverse Hürden nehmen muss, abgestimmt und geprüft wird, lang und breit diskutiert wird, eine Parlamentsmehrheit finden muss und erst dann in Kraft tritt. Bei dem Volksgesetz zum Wahlrecht war das alles nicht so, die Folgen sehen wir ja jetzt, denn die Änderungen der CDU kommen ja nicht von ungefähr. Das jetzige Gesetz enthält echte Fehler, unlogische Bestimmungen und juristisch nicht durchzuhaltende Regelungen, auf die ich gleich noch eingehen werde. Wäre es in der Bürgerschaft entstanden, hätte es derartige Macken vermutlich nicht. Dann gibt es manche, die jetzt sagen: Okay, lasst uns wenigstens ein Mal nach dem jetzigen neuen Recht wählen. Darauf sage ich ganz klar, dass Parlamentswahlen keine Sandkastenspielchen sind. Die ganze Sache ist viel zu ernst, als das man damit derart rumexperimentieren darf, schließlich werden auch die Abgeordneten der 18. Legislaturperiode über etliche Gesetze und Regelungen beschließen, und das können sie demokratietheoretisch nur, wenn sie auch wirklich dazu legitimiert sind - und eben diese Legitimation wird über ein verlässliches Wahlrecht sichergestellt. Das jetzige erfüllt diese Voraussetzung meiner Meinung nach nicht.

Viertens ärgert mich diese Personenbezogenheit einfach sehr. Überall in der Presse, aber auch in Rundmails von "Mehr Demokratie e. V:" und deren Sympathisanten lese ich, Jürgen Echternach hätte wieder voll zugeschlagen und seine Handschrift wäre deutlich zu erkennen. Es ist zwar richtig, dass Echternach mit in der parteiinternen Arbeitsgruppe saß, sein Beitrag zur Sache hat sich meinen Erkenntnissen nach aber eher in Grenzen gehalten. Die Person Echternach wird heute von Außenstehenden ganz klar völlig überschätzt. Als langjähriger ehemaliger Landesvorsitzender der Hamburger CDU ist er qua Amt so etwas wie eine Respektsperson in der Partei, gewiss aber keine "graue Eminenz". Dazu gibt es in der Union zu viele eigenständige Politikerinnen und Politiker, als dass sich diese Kolleginnen und Kollegen einem solchen Einfluss unterwerfen würden. Ein Indiz dafür ist vielleicht auch, dass Echternach kaum noch Funktionen in der Partei bekleidet. Jeder, der jetzt behauptet, er würde "Echternachs Handschrift" in den Änderungen der CDU erkennen, outet sich damit als völliger Nicht-Kenner der Hamburger CDU und der Art und Weise, wie bei uns in der Partei diese Reformen diskutiert und verschriftlicht worden sind.

Fünftens kann ich mir eine wichtige Bemerkung in Zeiten starker Kritik an den Änderungsvorschlägen der CDU nicht verkneifen, und kann diese auch hier machen, da der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Reinert MdHB diesen Punkt dankenswerterweise in seiner Rede zum Thema in der Bürgerschaft ebenfalls ausgeführt hatte: Die Verlogenheit vor allem der SPD, aber auch von Teilen der Grünen! Wie Sie sicher wissen als politikinteressierter Bürger, hatte die Bürgerschaft im Juni 2004 ein - auch mit den Stimmen der SPD-Fraktion - beschlossenes Gegenmodell zur Volksabstimmung vorgelegt, da die SPD - ebenso wie die CDU - den Entwurf der Initiative "Mehr Bürgerrechte" strikt abgelehnt hat. Im Prinzip lehnt die SPD das jetzt geltende Gesetz auch weiterhin ab; der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion Michael Neumann MdHB hat es in der Debatte sogar noch einmal bestätigt. In diversen vertraulichen Gesprächen - und das kann ich aus persönlicher Erfahrung bestätigen! - sagen einem fast alle SPDler und auch einzelne Grüne ganz klar, dass sie gegen das jetzige Gesetz sind und die CDU-Änderungen voll und ganz richtig finden. Allerdings ist es doch sehr schäbig dann, sich offiziell zu entrüsten, uns als CDU vorzuwerfen, wir würden den sogenannten "Volkswillen" (siehe oben) missachten, insgeheim aber froh zu sein, dass es der CDU als Mehrheitsfraktion zukommen wird, die nötigen Änderungen zu vollziehen und damit nicht selbst in der Kritik der Befürworter des neuen Systems zu stehen. Das finde ich unehrlich und feige! Im übrigen reiht sich hier die FDP ebenfalls mit ein, die offiziell das neue Wahlrecht begrüßt (verständlich, denn als kleine Randpartei wird die FDP künftig bessergestellt mit dem jetzigen neuen Wahlrecht): Auf der Wahlparty am 18.9. sprach ich mit einigen Liberalen, die mir hinter vorgehaltener Hand ebenfalls sagten, das neue System müsste grundlegend (aha!) geändert werden.

Nach diesen fünf Vorbemerkungen, komme ich jetzt aber zu einzelnen Inhalten, obwohl dazu viele meiner Kolleginnen und Kollegen hier bei abgeordnetenwatch.de schon Ausführungen gemacht haben:

1. Jetzt hat ein Wähler zwar fünf Stimmen, hat damit aber - wenn er diese der Partei gibt - nicht bestimmen, *wer* die Partei dann in der Bürgerschaft vertritt. Der Wähler muss also auch die Möglichkeit bekommen klar zum Ausdruck bringen zu können, dass er mit der Aufstellung der Landesliste einer Partei einverstanden ist; es reicht eben nicht, ihm die Möglichkeit zu geben, in seinem Wahlkreis (WK) Einfluss auf die WK-Abgeordneten zu nehmen. Grundsätzlich gilt: Der Wählerwille muss klar erkennbar sein - das setzt aber voraus, dass er sich auch zu allen Möglichkeiten äußern können muss. Nehmen wir an, jemand möchte die SPD wählen und ist mit der Landesliste einverstanden, dann kann er dies jetzt nicht adäquat bekunden.

2. Nach dem jetzigen Wahlrecht werden WK-Sitze, die von einer Partei nicht besetz werden können, weil diese nicht ausreichend Kandidaten aufgestellt hat, auf *andere* Parteien umverteilt. Hier wird der Wählerwille verdreht: Man wählt FDP, bekommt aber einen GAL-Abgeordneten beispielsweise. Das ist schlichtweg völliger Unsinn eine solche Regelung, die im übrigen auch nicht verfassungsgemäß sein dürfte.

3. Gemäß dem jetzigen Recht werden ausgeschiedene Abgeordnete sowohl im WK als auch auf der Landesliste jeweils durch den Bewerber ersetzt, der die meisten Persönlichkeitsstimmen hat. Da außerdem die Landesliste auf 60 Kandidaten beschränkt ist, rücken also ggf. WK-Kandidaten gemäß der Persönlichkeitsstimmzahl nach. Nachrücken würden auch aus der sie nominierenden Partei ausgetretene oder ausgeschlossene Personen nach. Das ist ebenfalls nicht tragbar, denn nachrücken können sollte nur derjenige, der auch zum Zeitpunkt des Nachrückens noch Mitglied der Partei ist, der er das Mandat verdankt.

4. Die Anordnung der Parteien auf den Stimmzetteln war bisher so geregelt, dass diese gemäß dem letzten Wahlergebnis von oben nach unten genannt werden. Die Neuregelung besagt, dass sich die Reihenfolge nach der Summer der aufgestellten Kandidaten im WK richtet. Erstens bedeutet das faktisch, dass Parteien zwangsweise eine große Anzahl an Kandidaten aufstellen müssen, und zweitens dass beispielsweise die NPD, nur weil sie im WK Hamburg-Mitte 2 vielleicht 35 Kandidaten aufstellen kann, ganz oben auf dem Stimmzettel steht. Wollen Sie das? Ich nicht.

5. Jetzt gibt es auch für Bezirksabgeordnete Wahlkreise. So sehr ich auf Bü-Ebene dafür bin, so sehr bin ich auf BV-Ebene dagegen. Als Bürgerschaftsabgeordneter bekomme ich 2.280,00 Euro Diät (zu versteuerndes Gehalt) sowie einige weitere Vergünstigungen wie Geld für ein Büro, für Mitarbeiter und eine HVV-Freifahrkarte usw. und kann deswegen ganz gut Politik machen. Als BV-Abgeordneter arbeitet man komplett ehrenamtlich für lächerliche 290 Euro im Monat. Aus meiner Zeit als Bezirkspolitiker kann ich Ihnen versichern: Lustig ist das unter diesen Bedingungen nicht! Sie wenden fast genau so viel Zeit auf für Ihr Mandat im Bezirk wie es ein MdHB tut und bekommen kaum etwas materiell dafür. Wie wollen Sie da im WK noch vernünftig für sich Werbung machen und präsent sein, ohne Büro, ohne Mitarbeiter und ohne finanzielle Anreize? Zudem: Welcher Berufsprofi würde sich diesen zusätzlichen Stress eines WK im Bezirk zumuten, kaum einer. Dies würde mit einem Qualitätsverlust bei den Kandidaten für die BV einhergehen, von der möglichen Konkurrenz zwischen Bü-WK und BV-WK ganz zu schweigen.

6. Die Fünf-Prozent-Klausel auf BV-Ebene ist weggefallen. Das bedeutet, dass wir in Mitte (jetzt, wo Wilhelmsburg dazu kommt) mit Sicherheit wieder die DVU oder die NPD und die Kommunisten mit in der Bezirksversammlung sitzen haben. Dies will ich absolut nicht. Die Fünf-Prozent-Klausel wurde aus guten Gründen erfunden, nämlich um zu verhindern, dass jede Randerscheinung in der Parteienlandschaft in Parlamenten hockt. Das ist gut und richtig so und wird von der CDU entsprechend geändert werden. Ach ja, die FDP wittert hier natürlich Morgenluft: In Hamburg spielt die FDP überhaupt keine Rolle. Mit dem neuen Gesetz könnte sie wenigstens in die Bezirksversammlungen einziehen, deswegen unterstützt sie die Initiative m. E. auch so, und nicht, weil es der FDP wirklich um mehr Bürgerrechte gehen würde.

7. Verbindung BV-Wahlen mit Europaparlamentswahlen wird rückgängig gemacht. Die Idee, die Bezirkswahlen aufzuwerten, ist an sich gut. Aber was haben die Bezirke in Hamburg bitte mit Europa zu tun? Gar nichts. Und die Wahlbeteiligung bei EP-Wahlen ist immer geringer als bei Bü-Wahlen, unabhängig davon, dass es einen logischen Zusammenhang gibt zwischen Landes- und Bezirksebene in der Einheitsgemeinde Hamburg. Was wäre eigentlich, wenn das Europaparlament einmal vorzeitig aufgelöst würde? Wieso müssten dann auch die Bezirke in Hamburg neu gewählt werden? Sie sehen, die Verbindung mit der Europa-Wahl ist völliger Quatsch. Außerdem gibt es das Verfassungsproblem, dass damit die jetzige laufende Wahlperiode in den Bezirken von 2008 auf 2009 verlängert sein müsste. Dies ist unzulässig, weil 2004 die Wähler ihre Stimme bis 2008 abgegeben haben.

Dies sind, meiner Erinnerung nach, alle Punkte, die die CDU-Bürgerschaftsfraktion als Änderung ins Parlament einbringen (und mit großer Sicherheit mit der eigenen Mehrheit auch beschließen) wird. Wie ist jetzt Ihre Meinung zu den oben ausgeführten Punkten? Ich finde, das sind alles plausible Änderungsgründe und ja, Bernd Reinert MdHB hat Recht, wenn er dann von "moderaten Änderungen" spricht, denn hätten sich wirklich in der CDU Personen durchgesetzt, die wirklich das Wesen des neuen Wahlrechts ändern wollten, sähe das bestimmt ganz anders aus. Die Grundzüge des im Volksentscheid beschlossenen Wahlrechts werden nicht angetastet. Ich selbst trage ohne Einschränkungen alle Änderungen der CDU voll mit, weil diese alle sinnvoll und einleuchtend sind. Schlussendlich gilt, was ich oben ausgeführt habe: Wahlen sind nicht zum experimentieren da.

In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihre Frage hinreichend beantwortet habe und verbleibe

mit bestem Gruß,

Ihr AMS