Frage an Alexander-Martin Sardina von NW U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr A.M.S.
Zu Ihrem Statement :
1 ) „die Verschwiegenheit in nicht-öffentlichen Sitzungen dient (...) dem Schutz der Privatsphäre der Petenten.“
Das trifft nicht das Thema. Für den Schutz meiner Persönlichkeitsdaten und Anliegen sorge ich selbst, indem ich hier z.B. nicht meinen vollen Namen angebe, um mich nicht leicht z.B. eventuellen Mobbing-Attacken irgendwelcher Verrückter unter den Mitlesenden auszusetzen.
In Ihrer Antwort reden Sie am Thema vorbei. Der Punkt ist, dass die Antwort auf meine Petition völlig undifferenziert ist bezüglich der individuellen Statements. Wie - ganz individuell betrachtet - unsere Damen und Herren Abgeordneten mit unseren Interessen - und hier Grundrechten (!) umgehen – ist sehr wohl von nachvollziehbarem Interesse des Petenten, exakt zu wissen, wie er eingestellt ist und wie er in der BÜRGERSCHAFT ( nicht : im Ausschuss) gestimmt hat , sofern dies nicht GEHEIME Abstimmungen waren. Diese Offenheit entspricht genau demjenigen OFFENHEITsprinzip (vgl. Abstimmungen zu Polizeigesetz, Schulgesetz u.a.) , welches ich bereits vorher als positiv beschrieben habe und hier fortgeführt haben möchte.
2 . „Insofern haben Sie Unrecht, denn alles, was in den Sitzungen gesprochen wird, unterliegt damit der Vertraulichkeit - auch eigene Äußerungen.“
Nein, Sie haben das – siehe oben – missverstanden, denn ich habe nicht nach Ihren oder anderleuts Statements im Ausschuss gefragt , sondern nach Ihrer Meinung zum Problem und Ihrem Abstimmverhalten.
3. „Wenn jemand von dieser Regel abweichen würde, hätte dies zur Folge, dass andere sich sofort genötigt sähen zu reagieren, und somit wäre die Vertraulichkeit der Beratungen in Gänze ad absurdum geführt.“
Das betrifft die Ausschussberatung, nicht die Frage, wie Sie zu dem Problem stehen. Es soll ja sogar vorgekommen sein, dass Menschen erkennen, dass sie falsch entschieden / gehandelt haben – u.a. indem sie – wie hier durch mich – mit Fragen konfrontiert werden, die sie eben NICHT / nicht gründlich bedacht haben. Wenn Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, dass Ihnen „nicht alle Unterlagen“ vorlagen , d.h. möglicherweise (???) u.a. auch das von mir nachgelieferte Verfassungsgerichtsurteil nicht, dann ist das auch so ein Sachverhalt. Und eine klare Antwort Ihrerseits hätte genau DIESEN PUNKT zu beantworten erfordert.
4. „Ich kann aus Ihrer Sicht der Dinge zu einem gewissen Punkt nachvollziehen, dass Sie nicht mit dem Votum des Eingabenausschusses einverstanden sind und sich mehr erhofft haben zu Ihren Gunsten.“
So ? Das ist ja interessant. Warum führen Sie das nicht näher aus ? Im übrigen versuchen Sie in völlig unzulässiger Weise mit der Formulierung („IHREN“ Gunsten .... ) den Anschein zu erwecken, dass es lediglich um MEIN PERSÖNLICHES INTERESSE GEHE.
5. Zitat : ...."abgeordnetenwatch.de" kein geeignetes Forum für solche Diskussionen... Ihr Einzelfall mit Ihrem konkreten Anliegen hat keine weitere Wirkung auf Dritte, sondern betrifft ausschließlich Sie selbst.
Das sehen Sie leider völlig falsch !
Ich weise zu Korrektur Ihrer falschen „Individualisierung“ der Problemstellung auf meine Person hin auf folgende Aspekte hin, die dies klar widerlegen :
a) das Zitat aus der Petitionsausschuss-„Antwort“ : „ Aufgrund zahlreicher Beschwerden wurde in diesem Zusammenhang auch der zeitliche Rahmen der Darbietungen (..)“ ... geht doch offensichtlich davon aus, dass es „zahlreiche“ Musiker gab – und wahrscheinlich auch noch GIBT, die ihre Grundrechte per Straßenmusik-Darbietungen – ich behaupte dabei : zu mehrheitlich zu all(!!)seitigem Vergnügen, also Passanten und Anwohner eingeschlossen – wahrnehmen wollen.
b) Der Herausgeber des hamburgischen Veranstaltungsmagazins OXMOX, dem sicherlich mit Recht nachgesagt werden kann, dass bei ihm eine Menge einschlägiger Informationen aus Musikerkreisen eintreffen, berichtete im April- Magazin 2005 (auch downloadbar unter http://groups.msn.com/ HamburgerForum) exemplarisch über unseren Fall und schließt mit der Bemerkung „...solche Fälle gibt’s inzwischen leider mehrere...“.
Wenn Sie darüber hinaus auch noch
- die vielen Bürger als „Interessierte“ mitzählen, denen in der Folgewirkung durch Bußgeldabzocke und Kriminalisierung mittels mir unbekannt vielen dubiosen verfassungswidrigen „Merkblättern“ unterhalb Gesetzesebene möglicherweise noch weitaus mehr als die zitierte „Belebung öffentlicher Straßen“ entzogen wird,
- diejenigen Passanten/Anwohner mitzählen, die sich – das gestehe ich selbstverständlich ebenso realistisch zu – auch mal „ gestört fühlen und ein Interesse daran haben, eine rational nachvollziehbare Regelungspraxis bei Interessenkonflikten mit Musikern haben möchten (vorschlagsweise exakte technisch/medizinisch fundierte, gesetzlich fixierte Lautstärken - Messdaten) haben , dann sind das noch mehr „allgemein-interessierte, betroffene“ Menschen .
– Wenn Sie dann auch noch „Ordnungskräfte“ hinzuzählen, von denen vielleicht ja nicht alle es als ihren „Job“ ansehen, mit Notizblock, Handschellen, Pfefferspray sowie dem Credo / Schlachtruf „Ärger ist unser Beruf“ auf prinzipiell gutwillige, kommunikationsfähige Musiker / Radler usw. loszustürzen, um Bußgelder abzuzocken, sondern ihre Aufgabe eher auf dem Gebiet der bürgerfreundlichen interessenausgleichenden Moderation auf rational nachvollziehbaren (GRUND-)Gesetzes-/ Verhältnismäßigkeits- Handlungsgrundlagen sehen , die derzeit anscheinend nicht existieren ...
... und sowohl richterliche Fehlurteile bzw. Rechtsbeugungen offensichtlich wurden -, die Dienstaufsicht der Innenbehörde sich als inkompetent erweist ... (was – wenn nicht disziplinarisch korrigiert – auch für zukünftige Verfahren negative Wirkungen hat ...)
... die hier beschriebene Geld- Abzocke - Problematik diverse Parallelen in der aktuellen Politik in der Hansestadt hat ...
dann müssten eigentlich auch Sie erkennen können, dass der weitaus überwiegende Teil meiner hier veröffentlichten Einlassungen keine rein „individuelle“ Beschwerden sind, sondern mit Leichtigkeit definitorisch u.a. als von „allgemeinbildendem Charakter“ / allgemein interessant einzuordnen sind – vielleicht/ hoffentlich sogar für sie ??
Außer „allgemeinbildenden“ Aspekten möchte ich auch die Handlungsfolgen nicht außer Acht lassen.
Das hamburgische „Merkblatt“, von dem lt. Auskunft meines R.A. vor dem Hintergrund des Spruches des Verfassungsgerichtes insbesondere Punkt 1 offensichtlich (grund-)gesetzwidrig ist, ist nachgewiesenermaßen keine rechtlich geeignete SOD- Handlungs-Grundlage und gehört demnach bis auf weiteres ersatzlos eingezogen – und zwar schnellstmöglich !!!
6. „Wenn mir hier Fragen gestellt werden, so sind dies zwar auch jeweils individuelle Fragen, die Beantwortung dieser hat jedoch auch immer einen und betrifft keine persönlichen Anliegen. Deswegen werde ich hier auch weiterhin nicht Stellung beziehen zu Ihrem Anliegen.“
Die Freiheit, sich zu äußern oder nicht -, ist sicher ebenfalls ein respektables Recht. Und vorausgesetzt, dass es nicht weitere obskure „Merkblätter“ u.ä. Verordnungen gibt, die einem „stellvertretenden Mitglied im Eingabenausschuss“ das Recht auf freie Meinungsäußerung entziehen, haben Sie sehr wohl die Möglichkeit, hier zur Sache Frage für Frage Stellung zu nehmen. Wenn Sie sich die Mühe machen würden /gemacht hätten, die Seite des „Ausschussvorsitzenden“ anzusehen, dann würden Sie zur Kenntnis genommen haben, dass es Ihrer Umleitung meiner an Sie persönlich gerichteten Fragen dorthin keineswegs bedarf, denn da steht die Frage schon.
Sie müssen sich allerdings nicht wundern, wenn Sie sich mit derlei umfassender persönlicher Antwortverweigerung im obigen Sinne (d.h. der keine Ausschussinteressen tangiert ) , von mir und andren Lesern dieses Antwortverweigern keineswegs mit respektablen Motiven verbunden wird, sondern - , (da bietet sich mit Hinweis auf das erste Watzlawicksche Kommunikationsaxiom eine weite Palette der Interpretationsmöglichkeiten ), u.a. :
- Faulheit
- das zu bemäntelnde schlechte Gewissen, vom betroffenen Bürger beim Klauen und schlechter politischer Arbeit erwischt worden zu sein
7. „Als stellvertretendes Ausschussmiglied erhalte ich keine weiteren Unterlagen, sofern ich diese nicht explizit anfordere. Es wäre gar nicht möglich bei mehreren Hundert Eingaben zwischen den Sitzungen,allen Mitgliedern und Vertretern alles zuzuschicken. Zu Ihrer Eingabe war das auch der Fall, so dass ich in der Sitzung selbst zum ersten Mal von Ihrem Anliegen gehört habe. Die Beratung habe ich als ausführlich und sachorientiert in Erinnerung.“
Diese Passage gibt leider keine Auskunft darüber, ob – wenn schon nicht vor – so doch wenigstens während der Ausschusssitzung eine gründliche verfassungsrechtliche Prüfung u.a. anhand des von mir in Kopie eingereichten Verfassungsgerichtsspruches stattgefunden hat oder nicht. Die Tatsache, dass die „Antwort“ des Ausschusses mit keiner Silbe diese höchstrichterlichen Aussagen erwähnt, legt den Verdacht nahe, dass da jemand fahrlässig oder absichtlich diese für die korrekte Bewertung des Petitionshauptgegenstandes entscheidend wichtige Information an den Ausschuss weggelassen oder gar unterdrückt hat.
Wenn durch diese Weglassung bedingt eine entsprechend sachinhaltlich- korrekt abgefasste Petitionsbeantwortung nicht erfolgt ist, dann sehe ich auch in diesem unbedingt offen zu klärenden Sachverhalt ein Faktum, dass von meinem - , Ihrem - , und des Bürgers Interesse ist, der sicherlich gern ganz allgemein (!)= sichergestellt haben will, dass im Ausschuss mit sachrelevantem Material weder geschlampt noch Informationsunterschlagung betrieben wird.
So weit bis hier mal zu Ihrem unfassenden „Vertrauen“. Wie wär’s mal mit „Prüfung“ und ANTWORT ???
U.a. Der Umstand, dass ich wiederholt lese, dass Sie nicht aus HH , sondern Berlin grüßen, erinnert mich daran, dass die diskutierte "Kunstfreiheits"-Grundrechts-/Einschränkbarkeitsfrage derzeit in diversen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird und zwar auch nicht - wie das Verfassungsgericht vorschreibt - auf GRUNDRECHTEbasis, sondern auf kommunaler Ebene. Ich würde es demnach begrüßen, wenn Sie mir mal INFOS zukommenlassen würden, welche - vermutlich ebenso verfassungswidrigen wie in HH - Eingriffe / Regelungen in anderen Bundesparlamenten dazu verabschiedet wurden und eine Statistik, aus der hervorgeht, wieviele Bußgeldverfahren wegen derartiger angeblicher "Verstöße" durch Straßenkulturaktivisten gegen §19,1 HHer Wegegesetz bzw. in welchem Unfange ähnliche in anderen Bundesländern durchgezogen wurden .
In der Hoffnung, dass Sie meine Reaktion verstehen WOLLEN/KÖNNEN, verbleibe ich mit kritischen + zum Mut zur Wahrheit und zur Wahrnehmung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung ermunternden Grüßen aus Hamburg,
NW
Sehr geehrter Herr N.W.,
ich habe mit meinen beiden vorangegangenen E-Mails versucht, Ihnen meine Sicht der Dinge darzulegen und Ihnen zudem eine konstruktive Möglichkeit des weiteren Vorgehens aufzuzeigen.
Ihre Antwort habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen, bleibe aber dabei nach wie vor dabei, dass es unangebracht ist, hier Themen aus dem Eingabenausschuss zu debattieren, die ihren Ursprung in individuellen Eingaben haben. Alles, was ich mitzuteilen habe, ist in den beiden vorangegangenen Antwortmails meinerseits gesagt worden.
Mit den besten Grüßen aus Berlin (wo ich derzeit einige Tage beruflich zu tun habe und aus dem Internet-Café Fragen von "abgeordnetenwatch.de"beantworte),
Ihr AMS