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Alexander-Martin Sardina
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Frage von N. W. •

Frage an Alexander-Martin Sardina von N. W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr AMS,

was ich auf der Seite des Eingabenausschusses las, war folgender Satz : "Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Die Ausschussmitglieder sind auch nach ihrem Ausscheiden zur Verschwiegenheit verpflichtet."

Die Verschwiegenheitspflicht verstehe ich so, dass Ihnen untersagt ist Aussagen über die Statements Anderer (!) zu machen. Das kann ich durchaus nachvollziehen.
Wenn Sie den Tenor meiner Kommentierung dieses "Einzelfalles", wie Sie das nennen, richtig lesen, wünsche ich mir genau das: Respektierung von Recht und Gesetz durch einige Exekutivorgane, denen ich leider nachweisen musste, dass deren Handlungsbasis eben NICHT verfassungsmäßig korrekt ist. Insofern ist es sicherlich OK, wenn Sie sich an nachvollziehbare Vorgaben halten, die Sie zur Diskretion verpflichten.

Da ich aber Sie nach IHRER persönlichen Auffassung befragt habe ,damit ich mir ein Bild machen kann, wie IHRE Einstellung dazu ist, verstehe ich nicht, wieso das ein Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot sein soll, da ich dieses lediglich auf den "Verrat" der Beratungsinhalte ANDERER bezieht.

Andererseits finde ich aber, dass es aus Sicht des Bürgers legitim ist, aus gezielten Fragen an Abgeordnete deren Einstellung zu erfahren. Insofern kann ich es nicht nachvollziehen, wenn Sie sich eigener Statements zu IHRER Einstellung enthalten, wenn Sie z. B. spätestens bei Abstimmvorgängen in der Bürgerschaft über das, was der Ausschuss zur Petition dort einbringt / vorschlägt, als Abgeordneter sehr wohl Ihre Meinung dazu zum Ausdruck bringen.

Der Bürger erhält ja auch Infos über das individuelle Abstimmverhalten des Abgeordneten zu aktuellen Themen auf dessen individueller Seite. Insofern kann ich eine Antwortverweigerung auf dieser NUR SIE PERSÖNLICH BETREFFENDEN Ebene NICHT nachvollziehen und bitte Sie daher, nach gründlicher Prüfung meiner Fragen Punkt für Punkt zu checken, welche Einstellung Sie dazu haben - und wenn Sie meinen, dazu wollen Sie sich NICHT äußern - dann wüsste ich schon gern mindestens den Grund dafür genannt.

Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, wenn mir eine Information verweigert wird, ob in der Bürgerschaft fraktionsweise eindeutig-geschlossen abgestimmt wurde oder aber individuell-unterschiedlich bzw. ob es Stimmenauszählungen gab, denn das geht aus der Antwort des Eingabenausschusses über die dem geheimen Beratungsvorgang folgenden Ablauf im Plenum nicht klar hervor.

Habe ich Ihre Rolle als "ständiger Vertreter" richtig verstanden, dass Sie als "passiver Zuhörer"
a) weder die kompletten Unterlagen haben
b) noch Einfluss auf die Gestaltung des Beratungsergebnisses haben ?

MFG
NW

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.W.,

die Verschwiegenheit in nicht-öffentlichen Sitzungen dient dazu, in geschützter Atmosphäre zu beraten, ohne Rücksicht auf Formalien in angemessener Zeit die sachorientiert beste Lösung für jeden Fall zu finden und dient somit vor allem auch dem Schutz der Privatsphäre der Petenten. Insofern haben Sie Unrecht, denn alles, was in den Sitzungen gesprochen wird, unterliegt damit der Vertraulichkeit - auch eigene Äußerungen. Wenn jemand von dieser Regel abweichen würde, hätte dies zur Folge, dass andere sich sofort genötigt sähen zu reagieren, und somit wäre die Vertraulichkeit der Beratungen in Gänze ad absurdum geführt.

Ich kann aus Ihrer Sicht der Dinge zu einem gewissen Punkt nachvollziehen, dass Sie nicht mit dem Votum des Eingabenausschusses einverstanden sind und sich mehr erhofft haben zu Ihren Gunsten. Dennoch bleibe ich dabei, dass "abgeordnetenwatch.de" kein geeignetes Forum für solche Diskussionen ist. Ihr Einzelfall mit Ihrem konkreten Anliegen hat keine weitere Wirkung auf Dritte, sondern betrifft ausschließlich Sie selbst. Wenn mir hier Fragen gestellt werden, so sind dies zwar auch jeweils individuelle Fragen, die Beantwortung dieser hat jedoch auch immer einen allgemeinbildenden Charakter und betrifft keine persönlichen Anliegen. Deswegen werde ich hier auch weiterhin nicht Stellung beziehen zu Ihrem Anliegen.

Zudem bin ich ja nur stellvertretendes Mitglied im Eingabenausschuss, selbst wenn hier auf Ihr Anliegen eingegangen werden sollte, so hat natürlich der betreffende Berichterstatter oder die entsprechende Kollegin zunächst das Wort, der / die Ihre Eingabe federführend betreut hat. Danach hat der Ausschussvorsitzende das Recht sich zu äußern, nicht aber ich. Über den Eingabendienst der Bürgerschaftskanzlei erreichen Sie die betreffenden Personen.

Zum allgemeinen Verfahren antworte ich gern, da dies auch für andere Bürgerinnen und Bürger von Interesse und auch nicht geheim ist:

Als stellvertretendes Ausschussmiglied erhalte ich keine weiteren Unterlagen, sofern ich diese nicht explizit anfordere. Es wäre gar nicht möglich bei mehreren Hundert Eingaben zwischen den Sitzungen,allen Mitgliedern und Vertretern alles zuzuschicken. Zu Ihrer Eingabe war das auch der Fall, so dass ich in der Sitzung selbst zum ersten Mal von Ihrem Anliegen gehört habe. Die Beratung habe ich als ausführlich und sachorientiert in Erinnerung. Ich kann mich grundsätzlich jederzeit an der Debatte beteiligen, habe in dem konkreten Fall aber davon abgesehen, weil ich eben gar keine Inforationen zuvor hatte und vertraue dann der Berichterstatterin bzw. dem Berichterstatter und denjenigen Kollegen, die involviert sind (Fraktionssprecher und Vorsitzender haben alle Unterlagen). An der Abstimmung war ich jedoch nicht beteiligt, da die Abgeordneten der CDU-Fraktion vollzählig mit 11 Personen anwesend waren.

Ich empfehle Ihnen, sich übernächste Woche nochmals über die Kanzlei dann an den Ausschuss zu wenden, wenn Sie Rückfragen klären möchten. Dieses Forum ist dazu - wie ausgeführt - nicht geeignet.

In der Hoffnung, dass Sie meine Reaktion verstehen, verbleibe ich mit
den besten Grüßen aus Berlin-Wedding,

Ihr AMS