Frage an Alexander Grupe von Uwe B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grupe,
Im Vorfeld der Wahl haben Presseberichten zufolge einige der großen Parteien in Hamburg den Versuch unternommen, das Wahlrecht ein wenig zu unterlaufen, indem sie durch Vereinbarungen verhindern wollten, dass Listenplatzkandidaten für sich Wahlwerbung machen, da dies die Inhaber vorderer Listenplätze gefährde. So soll eine Partei darauf bestanden haben, dass auf ihren Wahlplakaten nur der Spitzenkandidat Olav Schulz oder so ähnlich abgebildet werden dürfe.
Meine Frage nun: Gibt es in ihrer Partei ähnliche Vereinbarungen? Und was ist generell von solchen Vereinbarungen zu halten?
Mitfreundlichen Grüssen
Uwe Bogumil
Sehr geehrter Herr Bogumil,
das "I" in "PARTEI" steht für basisdemokratische Initiative. In diesem Sinne begrüßt die PARTEI selbstverständlich die Wahlrechtsänderung von 2009, die der Verein "Mehr demokratie Hamburg e.V." erkämpft hat, die es den Wählern ermöglicht, die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Kandidatenlisten zu überstimmen.
Gerade in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit finden wir es verheerend, wenn sich rostige Altparteien aus Gewohnheit diesem Mehr an Basisdemokratie in den Weg stellen und durch interne Mauschelverträge mit den Kandidaten sicherstellen wollen, dass alles beim Alten bleibt.
Wie Sie sich denken können, ist diese Art der Demokratiefeindlichkeit der PARTEI fern. Wir sind ja nicht die SPD.
Die PARTEI lädt Sie ein, zu wählen, wen Sie wollen und unseren Listenvorschlag durch Ihre Stimmengewichtung kräftig durchzumischen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Grupe