Frage von Jens von C. • 09.07.2012

Antwort ausstehend von Alexander Graf Lambsdorff FDP
Graf Alexander Lambsdorff
(...) Die Grenze von 60 Tagen kann bei besonderen Gründen und ohne grobe Benachteiligung einer Vertragspartei erweitert werden. Ein geringfügiger Eingriff in die Vertragsfreiheit ist hier gerechtfertigt, um Unternehmen ein langfristiges Bestehen am Markt durch eine verbesserte Liquidität zu erleichtern. (...)