Frage an Alexander Dobrindt von Andreas V. bezüglich Verkehr
Sie wollen die Nutzung der DB fördern? Lassen Sie zu, dass Bundesbeamte bei Kauf einer BC 100 auch eine Teilerstattung ihres AG bekommen, wenn sie die Karte "nicht voll rentabel" nutzen: derzeit gibt es keinerlei Erstattung vom Ag, wenn man zB. Dienstfahrten für 2.450.-€ macht, aber eine BC 100 zum Preis von 4090.-€ kauft (weil man diese zB. auch privat nutzt)- der AG "sagt Danke und erstattet nichts! M.E. eine bodenlose Frechheit und ökologisch nicht sinnvoll. Bitte: Änderung des BRKG dahingehend, dass Teilerstattungen ermöglicht und damit Bahnfahrten gefördert werden. Danke!
mfG
Andreas Vaerst
Sehr geehrter Herr Vaerst,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Laut §4.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) sind die Kosten einer BahnCard zu erstatten, wenn die Nutzung gegenüber anderen Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist und der Kauf daher aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Kosten einer nicht aus dienstlichen Gründen gekauften BahnCard können auf Antrag erstattet werden, wenn sie sich vollständig amortisiert haben; eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB