Frage an Alexander Dobrindt von Eberhard M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,
im Bundesverkehrswegeplan 2003 wurde im Schienennetz für die Verbindung von Porta Westfalica nach Hannover mehrere NBS vorgeschlagen. Alle wurden durch die Bevölkerung und den Regionalrat im Regierungsbezirk Detmold abgelehnt. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz wurde schließlich unter neuen Vorhaben der viergleisige Ausbau der Strecke ABS Minden - Haste/ABS/NBS Haste – Seelze festgeschrieben.
Im BVWP 2030 ist die Verbindung Porta Westfalica – Hannover in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Allerdings mit einer Neubaustrecke direkt von Porta Westfalica nach Echtorf, wo sie dann in die vorhandenen Gleise mündet.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Ist das Bundesschienenwegeausbaugesetz (Zuletzt geändert durch Art. 520 V v. 31.8.2015 I 1474) nicht bindend? Wenn Ja, warum nicht?
2. Als Grundlage für das Projekt wurde der Vergleich zwischen heutigem Stand und dem Neubau herangezogen. Der Ausbau der vorhanden Strecke wurde nicht berücksichtigt. Warum nicht?
3. Aus meiner Sicht ist ein Ausbau der vorhanden Strecke wesentlich billiger und schneller zu haben. Es würden keine zusätzlichen Bürger mit Lärm belästigt und keine wertvollen Ackerflächen vernichtet.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hochachtungsvoll
Eberhard Mundhenke-Drögemeier