Frage an Alexander Dobrindt von Laurids L.
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
wieso dürfen Flüchtlinge Asyl in Deutschland beantragen, obwohl sie aus einem sicheren Drittstaat kommen? Im Grundgesetz steht: "(1)Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." "(2)Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." Das ist ein Gesetzesverstoß!!! Das Dubliner Abkommen besagt, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die EU betreten. In den Nachrichten höre ich aber, dass die Asylbewerber ohne Registrierung weiter geschickt werden. Dies ist wieder ein Verstoß! Das bedeutet, dass sich die Verfassungsorgane nicht an geltendes Recht halten. Welche Konsequenz hat es, wenn Sie und andere Verfassungsorgane sich nicht an geltendes Recht halten? Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie mir meine Fragen beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Laurids Lohr